Beiträge von Soraya

    Üblich ist - so kenne ich das aus langjähriger Praxis -, dass in dem Fall, in dem das Darlehen beim Jobcenter getilgt ist, das Jobcenter dem Vermieter mitteilt, dass keine Ansprüche aus der Abtretung gegen den Vermieter mehr geltend gemacht werden. Damit darf der Vermieter mit befreiender Wirkung den Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit an seine(n) Mieter/in auszahlen.

    Ein "Sparschwein" ist die Auszahlung durch den Vermieter an den ehemaligen Mieter deswegen, weil es sich um kein Einkommen handelt. Das Jobcenter darf die Zahlung also nicht anspruchsmindernd anrechnen. Das ist dem Vermögen zuzuordnen.

    Es wurde nur zur Hälfte getilgt.

    Hallo Soraya,

    es sei darauf hingewiesen, dass es im Jahre 2010 noch keine Rechtsgrundlage im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gab, ein gewährtes Darlehen für eine Mietsicherheit während des Leistungsbezuges mit dem Leistungsanspruch aufzurechnen. Insofern ist der "Sieg gegen das Jobcenter'" nur verständlich.

    Die Rechtslage hat sich jedoch ab dem 01.04.2011 geändert. Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) - (BT-Drucksache 17/3404) - ist eine Rechtsgrundlage ins SGB II aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um § 42a SGB II. Der folgende blaue Text, der für deinen Fall maßgeblich ist, beinhaltet die Rechtsgrundlage. Der rote Text bezieht sich auf den Fall, dass das Mietverhältnis endet und dann noch Ansprüche auf Rückzahlung offen sind.

    Es steht dir natürlich frei, einen Anwalt deswegen zu konsultieren. Erfolg solltest du dir mit Rücksicht auf die geänderte Rechtslage davon jedoch nicht versprechen.

    Vielen Dank für die Antwort :) das wusste ich nicht, dann werde ich jedenfalls das mal unterschreiben und nach Abzug der ersten Rate mal zum Anwalt gehen. Ich hatte damals etwas über 500 Euro für das Darlehen ( Mietkaution) zur5ückgezahlt. Diese Mietkaution steht noch und ich weiß nicht, ob der Vermieter die umschreibt, oder ob die ausgezahlt wird. Dann stünde mir ja, im Falle der Auszahlung diese 500 Euro zu, oder ? Die hatte ich damals dem Amt ja wieder zurückgezahlt. Oder ist das verjährt ? :/

    Hallo,

    ich habe die Mietkaution für meine neue Wohnung, sowie den Umzug und alles drum und dran vom Jobcenter genehmigt bekommen.

    Den Abtretungsvertrag habe ich schon unterschrieben zurück an das Jobcenter geschickt.

    Jetzt in den nächsten Tagen müsste der Darlehensvetrag im Briefkasten sein, in dem auch die Raten aufgeführt sind.

    Ich weiß nicht, ob ich diesen Vertrag unterschreiben soll, da es rechtswidrig ist, mir monatliche Raten einzubehalten vom Existenzminimum.

    2010 war ich genau deswegen bei einem Rechtsanwalt und das ist dann vor's Sozialgericht gegangen und dort wurde entschieden, dass das Jobcenter sofort aufhören musste, Raten einzubehalten.

    Das war damals ein toller ''Sieg gegen das Jobcenter'' für mich.

    Oder soll ich unterschreiben, eine Rate einbehalten lassen und dann zum Rechtsanwalt gehen ?

    Danke schon mal für die Antwort/en