Beiträge von Tanler

    Vielen Dank für deine Antwort. Also doch bis zu 300 Euro, da sie das Elterngeld bekommt und vorher auch weit über 12 Monate gearbeitet hat. Dann hat uns die Sachbearbeiterin wohl falsch beraten oder wusste es selber nicht besser. Danke!

    Guten Tag zusammen,

    folgende Situation: Meine Ehepartnerin, die zuvor Vollzeit gearbeitet hat, hat zum Stillen Basiselterngeld beantragt. Ich konnte bislang keinen Job finden und habe deshalb Bürgergeld in der Bedarfsgemeinschaft beantragt. Im Erstgespräch wurde uns gesagt, dass für das Elterngeld nur ein 30 € Freibetrag gewährt werden kann da Elterngeld als 'müheloses Einkommen' gilt. Im Internet steht jedoch überall das ein Freibetrag von 300 € bei voriger Erwerbstätigkeit gilt. Welches stimmt denn nun?