Beiträge von Inga

    Hallo Schorsch, oh danke für deine Antwort. Bin etwas beruhigter.


    Habe das JC darüber informiert, dass mein Kind den Auszug anstrebt und sich lt. seiner Äusserung diese Woche ummelden will und sobald mir eine Kopie der Ummeldung vorliegt, ich sie an das JC weiterleite.


    Ich bekam tatsächlich schnell eine Antwort :) Ich wurde daeüber informiert, dass ich die Ummeldung einreichen muss und Zahlungen für 05/24 schon geleistet wurden (also ich hab noch nix auf dem Konto, wurden sicher aber bei der Zahlstelle schon angewiesen) und ich dann eine Rückzahlung zu erwarten habe. Wird ja dann ab Tag der Ummeldung sein? Sollte er sich doch erst im Mai ummelden, gibt es für April ja keine Rückforderung, richtig? Das Geld für Mai, lege ich beiseite, damit ich es direkt zurückzahlen kann. Hoffe es dauert dann nicht solange, bis die Neuberechnung kommt und ich weiß, wie wir finanziell aufgestellt sind.


    Habe fürs Kind schon einen Abzweigungsantrag ausgedruckt. Denn Kindergeldberechtigt bin ich dann nicht mehr und ich möchte es auch gar nicht erst dann mehr auf dem Konto haben, da es ja als Einkommen beim JC angerechnet wird. Diese ganzen Bescheide verwirren mich extrem. Daher möchte ich das so transparent wie möglich halten.

    Hallo Birgit, ich danke dir! Mein Sohn geht in eine berufsvorbereitende Maßnahme und bekommt dafür Geld, wenn er denn anwesend ist.


    Das er sich dann ummelden muss, habe ich ihm schon mehrfach gesagt. Gemacht hat er es bisher nicht.


    Ich habe Sorge, dass ich durch seine fehlende Mitwirkung, Probleme mit dem Jobcenter bekomme. ;(


    Ich halte mich immer an alles, führe akurat Ordner, informiere das Amt über alles was ich melden muss. Jetzt bin ich auf die Mitwirkung einer anderen Person angewiesen und es klappt nicht. Evenutell daraus resultierende Konsequenzen muss ich ja tragen. Mein Kind juckt das leider wie so vieles nicht.

    Guten Morgen,


    ich möchte gerne alles rechtlich richtig machen und erhoffe mir daher wegweisende Ratschläge bzw wenn möglich, auch Fakten.


    Fall: Volljähriges Kind lebt seit Anfang März bei einem Freund. Der Auszugsberatungstermin beim JC wurde nicht wahrgenommen. Zu Hause ist ja immer alles doof, schlafe dann halt bei einem Freund. Soweit so gut. Ich fachte, lass ihn mal ne zeitlang unterkommen und zur Ruhe kommen, dann klärt man ab ob er wieder nach Hause kommt, oder nicht. So war es zwischen uns abgesprochen. Kind sagt, es will dort weiter wohnen bleiben. Die Eltern des Freundes, wären auch einverstanden. Meine mehrfachen Hinweise, das man nicht ewig auf Lau bei anderen Leuten wohnen kann, werden ignoriert. Ich habe bisher nichts gemeldet, da mein Kind sagte, er wolle erstmal ein paar Wochen bei einem Freund leben und dann weiterschauen. Für mich sind diese "paar Wochen" aber nun rum und ich möchte einen klaren Rahmen haben. Kommst du heut nicht, kommst du Morgen und dieses sich nicht entscheiden wollen, hat auch alles seine Grenzen, die für mich nun erreicht sind. Und da ich Angst habe, dass nachher Rückforderungen entstehen, möchte ich mich gerne absichern.


    Daher zu meinen Fragen: Muss ich diese Situation melden? Habe ich mit Rückzahlungen zu rechnen?


    Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit!


    Inga

    Gibt es derzeit auf die 165 Euro einen Freibetrag? Im Grunde kann man sagen, dass es dann diese 520 Euro Freibetrag gibt ubd die davor gewährten wegfallen. Da solltest du mit rechnen können.

    Ich weiss leider noch nicht, wie sich das verhält. Das habe ich beim JC angefragt, leider aber noch keine Antwort darauf erhalten, da wir erst ab November wieder im Bezug sind.


    Also, wenn es so ist, wie du beschrieben hast, käme für diese Tochter ein 520Euro Job nicht in Frage, es sei denn, sie nimmt die Abzüge in Kauf.


    Dann wäre es etwas für die andere Tochter, die zur Zeit "nur" die 12. Klasse besucht, oder habe ich die Gesetzesänderung falsch interpretiert?


    Lg und ein dickes Dankeschön

    Hallo liebe Gemeinschaft,


    ab November bezieht unsere BG wieder Bürgergeld.


    Nun sind meine Kinder im August 18 geworden. Beide gehen noch zur Schule. Ich würde gerne wissen, ob das Bürgergeld, wie zuvor auf mein Konto geht oder ob dieses auf die Familienmitglied aufgeteilt überwiesen wird?


    Und eine weitere Frage hätte ich noch. Eine meiner Töchter nimmt an einer Maßnahme in einer Jugendwerkstatt teil und bekommt dafür 165Euro im Monat.


    Sie würde gerne ausprobieren, nebenbei noch zu arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze bei U25 Jährigen liegt bei 520Euro.


    Meine Logik sagt mir, dass sie zu den 165Euro noch 355Euro hinzuverdienen darf, alles was darüber ist, wird doch abgezogen. Oder verhalten sich die 165Euro als eine andere Form des Einkommens die warum auch immer in diesem Rahmen der Jugendwerkstatt, anders gehandhabt und somit nicht angerechnet werden?


    Herzlichen Dank für euren Rat!

    Hallo ihr Lieben,


    ich frage dies aus Interesse. Mein Bekannter kann zur Zeit nicht arbeiten, Klärung wie es weitergeht durch die RV dauert eh und je, das Geld wird knapp.


    Der Bekannte hat ein altes Haus in RLP,hat seinen 2. Wohnsitz in Köln da er bis vor seiner Erkrankung in Neuss gearbeitet hat.


    Jetzt ist er viel im Haus um sich dort zu regenerieren und hat einen BG Antrag gestellt.


    Problematik an der Geschichte, sein ~ rund 80 Jähriger Vater (wie seine Mutter, lebt vom Vater getrennt) haben lebenslanges Wohnrecht. Der Vater stört sich nun daran, dass sein Sohn, der Besitzer des Hauses immer da ist (obwohl es 2 getrennte Wohnungen sind) und verweigert dem Amt die Auskünfte, weshalb mein Bekannter nun kein Bürgergeld bekommt.


    Man ging nie davon aus, das solch ein Fall mal eintritt und deswegen sind weder Wasser, noch Strom separat für die Wohnungen gelegt. Weswegen natürlich auch nur Gesamtkosten anfallen.


    Hat man jetzt gelinde gesagt, Pech gehabt oder gibt es dafür Regelungen?


    Lieben Dank

    Inga

    ich muss mich korrigieren. Da meine Kinder Ende August 18 Hahre alt werden, fällt UVG weg und das Jobcenter würde diese Zahlungen wohl übernehmen. Diese Gelder (beim UVG 338x2) werden dann ja auch nicht ausgezahlt. Das bedeutet es wären dann um die 6000Euro, die ich vom Erbe bestreiten werde.


    Oder verstehe ich das falsch?

    Hallo ihr Lieben,


    ich bin ein Stück weiter. Telefonisch habe ich jetzt mehrere Auskünfte bekommen. Die Letzte, wird

    Jetzt als Bescheid kommen.


    Man sagte mir, dass ich 6 Monate keine Leistungen erhalten werde und diese vom Erbe bestritten werden müssen (339Euro die meine Kinder monatlich beziehen) also 2034Euro.


    Das übrige Geld des Erbes abzüglich 2034Euro beträgt dann knapp 28000Euro.


    Nach den 6 Monaten müsste ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen und die 28k Euro würden dann als Schonvermögen gehändelt.


    Ist dies dann sicher oder kann es sein, dass ich einen Neuantrag stellen muss?

    Und hätte einer der beiden Anträge, evtl negative Konsequen für unsere Bedarfsgemeinschaft?


    Und dann wurde in der Zwischenzeit ein Pflegegrad 1 bei mir festgestellt. Hat dies in irgendeiner Form Auswirkungen beim Jobcenter?


    Lieben Dank und viel Sonne an euch


    Inga

    Hallo Luca,


    herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort! Entschuldige bitte, das ich mich jetzt erst melde. Hatte deine Antwort schon vorher gelesen, kam leider noch nicht dazu, zu schreiben.

    Ich hatte mal grob überschlagen - sofern es denn richtig ist, das ich mit Kinderzuschlag und ggfls Wohngeld, wohl nicht über die Runden kommen würde - zum jetzigen Zeitpunkt. Hab aber vor, nochmal jemanden diesbezüglich zu fragen.

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, das 70.000Euro (40.000 + 15.000 +15.000) frei sind? Und alles was darüber ist, wird auf den Leistungszeitraum angerechnet?

    Jetzt hatte ich eben kurz in einen anderen Beitrag bzgl Erbe geschaut und da kam die Frage auf, wann man die Geltendmachung des Pflichtteils melden muss. Bisher hab ich noch gar nichts gemeldet, sollte ich dies schon getan haben?

    Liebe Grüße und herzlichen Dank!

    Ich kann den Grundgedanken verstehen. Ich bin auch not amused wenn ich sowas höre. Fakt ist, es ist nicht richtig sich aushalten zu lassen. Und das ist auch nicht der Sinn von Sozialleistungen. Ich würde an deiner Stelle mal mit der Freundin sprechen, ganz unparteiisch und mal nachfragen was sie von Vorbildfunktion und dem was hier so geschrieben wurde, hält. Und dem - nur so aus Interesse, auf den Zahn fühlen, ob die wirklich keine Stellenangebote o.ä bekommt. Vielleicht sagt sie es auch einfach nur nicht, weil sie sonst ja begründen müsste, wieso sie die Stelle nicht bekommt.

    Ja, ich bin ja auch überrascht darüber. Deswegen kam ich auf die Idee, dass das bei mir vielleicht auch geht.


    Ich denke es hängt auch von der oder dem Sachbearbeiter/in ab. Auf Dauer wird das wahrscheinlich auch nicht so bleiben. Ich denke sie wird früher oder später nicht drum rum kommen, mehr zu arbeiten.

    Nun ja, kann man nur hoffen. Sie sollte doch als Mutter (gilt auch für Väter) gutes Beispiel vorangehen.

    Was ich nicht ganz verstehe, du scheinst dich ja ungerecht behandelt zu fühlen. Ist dein dir gedachter Weg denn dann der Richtige?

    Doch, sie arbeitet schon, aber nur ein paar Stunden pro Woche (6 oder 7). Sie muss vom Job Center aus nicht mehr arbeiten. Aber das Kind ist an allen anderen Tagen, auch an denen sie nicht arbeitet, in der KITA, von ganz früh morgens bis Nachmittags.

    Entschuldige, hatte mich falsch ausgedrückt. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, das sie nicht angehalten wird, mehr zu arbeiten. Aber vielleicht können hier andere mehr dazu sagen.

    Ich glaube nicht das sie nicht arbeiten muss. Bekommt sie nie ne Aufforderung bzw Stellenangebote etc?

    Sie ist tatsächlich hoch qualifiziert. Sie hat einfach keine Lust, mehr zu arbeiten. Das hat sie mir so gesagt.

    Ja, gut. Oder eben auch nicht. Solche Menschen sorgen dann aber auch dafür, das viele arbeitende Menschen, Leistungsbezieher für faul und Sozialschmarotzer halten. Ich möchte da jetzt keine Diskussion drüber entfachen - nur so viel, mich ärgert sowas.

    Dann etwas sehr lieb gemeintes, überleg dir, zu welchem Teil du gehören möchtest :)