Darauf läuft es wohl hinaus, auch wenn ich nicht weis, wie genau ich widerspruch einlegen muss, aber das kriege ich schon raus.
Ich habe leider bisher auch keine Antwort mehr erhalten auf meine Nachfrage beim Jobcenter, und am 15.06 läuft due Frist ab, um Widerspruch einzulegen.
Es wäre für den Widerspruch nur hilfreich, wenn ich mich auf irgendeine Regelung berufen könnte. Aber es scheint nirgendwo eine Regelung dazu zu geben, wie das aufteilen gemeinsamer Kosten in einer WG gehandhabt wird.
Im schlimmsten Fall muss ich den Untermietvertrag so ändern, dass die Untermiete 488€ beträgt, und mein Mitbewohner gibt mir dann seinen Anteil an den Stromkosten usw. direkt gibt. Aber das fühlt sich nicht legal an, aber es mangelt ja an einer legalen alternative?
Ich denke es reicht wenn im Untermietervertrag alles genau mit Summen aufgeführt wird, wie in einem Mietvertrag - Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.
Dann im unter 2 eben die Kosten für den gemeinsam genutzten Strom, das Telefon usw. - also alles das was in dem Regelbedarf enthalten ist.
Ich würde einfach einen Widerspruch einlegen wegen Falschberechnung.
Ein Widerspruch aufgrund eines Bürgergeld -Bescheids, der falsch berechnet wurde, kann persönlich beim Jobcenter zu Protokoll gegeben werden oder aber schriftlich per Post erfolgen. Dies zwingt das Jobcenter, die Berechnung erneut zu prüfen.
Ich würde im Widerspruch alles genau ausführen mit genauen Berechnungen.
Was für Regelung suchst Du denn?