Alles klar, Danke.
Beiträge von KaitoKid
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PS: Bafög hatte ich damals bekommen, aber die Förderungshöchstdauer habe ich überschritten und demnach bekomme ich kein Bafög mehr.
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Hallo,
ich studiere zwar offiziell in Vollzeit - das ist nur so in der Studienbescheinigung vermerkt -, aber das ist nicht tatsächlich der Fall. Ich arbeite als Werkstudent und meine Frage ist, ob ich dennoch Bürgergeld beantragen kann, wenn ich dafür nachweislich 3 Stunden pro Tag arbeite? Grundsätzlich geht das ja bei einem Teilzeitstudium und das ist bei mir auch tatsächlich der Fall.
Falls ich Anspruch darauf habe, ist es dann ein normaler Zuschuss oder ein Darlehen?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Amar Beshiri