Beiträge von Malia

    Hallo in die Runde,

    ich bin am 01.01.2023 „fließend“ von ALG II in Bürgergeld übergegangen. Zum 30.04.2023 endet der Bewilligungszeitraum.

    Gilt für den Weiterbewilligungsantrag ab 01.05.2023 der Vermögensfreibetrag von 40.000 € oder 15.000 €?

    Bei der Arbeitslosenberatung hieß es heute, die Grenze von 40.000 € gelte nur für NEUANTRÄGE (zumindest für das eine Jahr Karenzzeit, bevor es auf 15.000 runtergeht) Beim WBA seien es hingegen nur 15.000 €.

    Kann das jemand bestätigen?

    Technisch betrachtet begann mein Bürgergeldbezug am 01.01.2023. Davor war es ALG II und es galt eine andere Vermögensfreigrenze. Müsste die Karenzzeit mit 40.000 € dann nicht von 01.01. bis 31.12.2023 gehen?

    Vielen Dank im Voraus!