Muellerin Dort steht:
“Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach dem medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.”
Ich bin jetzt etwas verwirrt, wie nun die Rechtslage aussieht, da meine Weiterzahlung auf Leistungen nach SGB II bzw. Aufstockung abgelehnt wurde.
Ich habe viele verschiedene Meinungen dazu gehört und gelesen: bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente ist die Erwerbsfähigkeit nicht vollkommen ausgeschlossen, eben nur nicht zu den Voraussetzungen “3h/täglich”.
In einem anderen Forum hatte ich gelesen, dass die Voraussetzungen für SGB II wie folgt aussehen:
“Leistungsanspruch nach dem SGB II setzt Erwerbsfähigkeit voraus. Erwerbsfähig
ist, wer mindestens 3 Stunden täglich unter
die üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes einer Erwerbstätigkeit
nachgehen kann”.
Schwierig.