Beiträge von Jhaaane

    Muellerin Dort steht:

    “Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach dem medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.”

    Ich bin jetzt etwas verwirrt, wie nun die Rechtslage aussieht, da meine Weiterzahlung auf Leistungen nach SGB II bzw. Aufstockung abgelehnt wurde.

    Ich habe viele verschiedene Meinungen dazu gehört und gelesen: bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente ist die Erwerbsfähigkeit nicht vollkommen ausgeschlossen, eben nur nicht zu den Voraussetzungen “3h/täglich”.

    In einem anderen Forum hatte ich gelesen, dass die Voraussetzungen für SGB II wie folgt aussehen:

    “Leistungsanspruch nach dem SGB II setzt Erwerbsfähigkeit voraus. Erwerbsfähig

    ist, wer mindestens 3 Stunden täglich unter

    die üblichen Bedingungen des allgemeinen

    Arbeitsmarktes einer Erwerbstätigkeit

    nachgehen kann”.

    Schwierig.

    Hallo,

    ich habe den Bescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente erhalten, allerdings BEFRISTET auf ein Jahr.

    Da die Em zum Lebensunterhalt allein nicht ausreicht, möchte ich zusätzlich Leistungen nach SGBII/SGBXII beantragen. Nun weiß ich leider nicht, was bei einer “befristeten” EM zutrifft? Gilt hier trotzdem die Grundsicherung oder greift diese nur bei unbefristeter EM?


    Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, welche Vor- und Nachteile gibt es?


    Ganz lieben Dank im

    Voraus.

    🌸