Das ist viel Text von mir. Möchte Dir halt so gut es geht helfen.
Du kannst meinen Text hier ja markieren, kopieren, in deinem Schreibprogramm einfügen und für dich passend abspeichern, wenn Du ihn als hilfreich ansiehst.
Wenn deine Eltern ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Jobcenter nicht offenlegen wollen, darf das nicht zu Lasten deiner Person gehen.
Da Du über 25 Jahre alt bist, sollten die Verhältnisse deiner Eltern auch völlig irrelevant sein.
Nach meiner Auffassung hast Du vollen Anspruch auf den Bürgergeld-Regelsatz, in Höhe von 502 € monatlich.
Du musst aber unbedingt den 'Bürgergeld-Hauptantrag' bis zum 31.03.2023 stellen. Da kann auch 'Alg 2-Hauptantrag' stehen. Beide Bezeichnungen sind bis Sommer 2023 zulässig.
Nur wenn Du bis zum 31.03.2023 einen Antrag stellst, hast Du für den vollen Monat März Anspruch auf Bürgergeld. Denn Anträge auf Alg 2 / Bürgergeld gelten rückwirkend zum Monatsersten.
Stellst Du den Antrag erst ab dem 01.04.2023, hast Du keinen Anspruch mehr für den Monat März 2023 .
Wird das Bürgergeld für deine Person bewilligt, übernimmt das Jobcenter die Beiträge für die Krankenkasse.
Für die Zeit vor März 2023, und nach deinem 25. Geburtstag, kann die Krankenkasse wohl Beiträge von Dir fordern.
Es wäre dennoch von Vorteil, wenn Du eine Kopie des Bürgergeld-Bewilligungsbescheid an deine Krankenkasse sendest. Mit einem kurzem Anschreiben. Gib dabei bitte deine Versichertennummer ( steht auf deiner Versichertenkarte ) an.
Ziehst Du jetzt in eine eigene Wohnung, muss das Jobcenter die volle Miete übernehmen. Dies für 12 Monate. Danach noch einmal für 6 Monate. ( Einmal 'Karenzzeit' , und einmal die übliche Frist aus § 22 SGB 2 )
Nach diesen insgesamt 18 Monaten, wird nur noch die angemessene Miete übernommen. Überlege Dir also bitte vor Mietvertragsunterschrift gut, in welche Wohnung, zu welchen Kosten Du einziehst.
Ist deine erste Wohnung zu teuer, solltest Du nach spätestens 18 Monaten in eine neue, günstigere Mietwohnung ziehen.
Ziehst Du in eine eigene Mietwohnung, hast Du Anspruch auf Erstausstattung dieser. Hierzu musst Du einen Antrag beim Jobcenter stellen.
Dann kommt ein Außendienstmitarbeiter des Jobcenter, schaut sich deine Wohnung an, und ermittelt so deinen Bedarf. Hast Du wirklich ( fast gar ) nichts an Möbeln usw. , stehen Dir in etwa einmalig 1.500 € bis 2.000 € für deine Wohnung vom Jobcenter zu.
Mit diesem Geld sollst Du möglichst deine gesamte Wohnung einrichten. Dies geht natürlich nur mit Gebrauchtmöbeln. Informiere dich da bitte vorher, wo und wie Du das machen kannst.
Gerichte sagen überwiegend, dass dieses Geld für die Wohnungserstausstattung überwiesen werden soll. Gutscheine sind zu vermeiden, da dem Betroffenen sonst die Eigenständigkeit genommen wird. Du hast demnach einen Anspruch auf Geldüberweisung.
Egal ob Du bei deinen Eltern wohnen bleibst, oder eine eigene Wohnung beziehst - bitte beantrage schnellstmöglich nach Bewilligung des Bürgergeldes, eine Befreiung der Rundfunkgebühren bei dem Beitragsservice ( früher 'GEZ' ) .
Auch hier fügst Du dem Befreiungsantrag eine Kopie deines Bürgergeld-Bewilligungsbescheides bei. Beglaubigt muss dieser nicht sein. Definitiv nicht.
Nie Originale per Post versenden! Originale in einer Behörde vorzeigen, ist in Ordnung. Aber nicht versenden oder da lassen.
Nach, bzw. mit Mietvertragsunterschrift, brauchst Du vom Vermieter noch eine Wohnungsgeberbestätigung. Dein Vermieter bestätigt damit, dass Du die Mietwohnung angemietet hast. Dein Vermieter muss Dir beides aushändigen, wenn er seriös ist.
Möglichst zeitnah nach Erhalt des Mietvertrages und der Wohnungsgeberbestätigung, gehst Du mit diesen und deinem Personalausweis, zu deinem Einwohnermeldeamt. Einen Termin benötigst Du hier nicht.
Dort meldest Du dich auf die neue Mietwohnung an. Du erhältst dann eine Um- , oder Anmeldebestätigung in Papierform.
Danach benötigst Du eine 'Veränderungsmitteilung' vom Jobcenter. Dieses Formblatt. Gibt es in dem Jobcenter an dessen Information / Empfang. Musst nur danach fragen, und lässt Dir gleich 3 bis 5 davon mitgeben. Oder nimmst Dir die selber am Regal.
Du musst dich dafür nicht beim Empfang anmelden.
Oder druckst diese im Internet aus.
Es ist keine Pflicht, diese Veränderungsmitteilung zu nutzen. Du kannst das alles auch ( möglichst in gedruckter PC-Form ) so formlos dem Jobcenter mitteilen.
Die mögen ihre Vordrucke aber lieber.
Mach das Gleiche bitte mit einer 'Abtretungserklärung' .
Das ist ein Formular, wo Du dem Jobcenter erlaubst, dass dieses die Miete direkt an den Vermieter überweist. Dann wird die Miete nicht auf dein Bankkonto überwiesen. Pflicht ist dies jedoch nicht.
Du kannst die Miete vom Jobcenter standardmäßig auch auf dein Konto erhalten. Musst dann aber immer alleine dafür sorgen, dass die Miete pünktlich überwiesen wird.
Pünktlich überwiesen wird die Miete, wenn sie spätestens am 3. eines Monats zur Zahlung angewiesen wird. Sie muss nicht am 3. des Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein, wie es immer noch in vielen Mietverträgen steht.
Es reicht demnach, wenn Du die Miete am 3. , um 23:50 Uhr , überweist. Per normaler Onlineüberweisung oder per Echtzeitüberweisung, ist hierbei egal.
Die Veränderungsmitteilung füllst Du aus. Vor allem im Bereich Unterkunftskosten. Dort übernimmst Du die Daten aus dem Mietvertrag.
Du fügst der Veränderungsmitteilung bitte noch je eine Kopie deines Mietvertrages, und der Ummeldebestätigung hinzu.
Das gibst Du dann - ggfs. zusammen mit der Abtretungserklärung - beim Jobcenter ab.
Entweder persönlich beim Empfang / der Information ( empfehlenswert ) , oder in den Briefkasten.
Achte darauf, dass Du auf dem Briefumschlag deinen Absender vermerkst. Am besten auf der Rückseite.
Achte weiter da drauf, dass Du das Jobcenter auf dem Briefumschlag möglichst genau beschreibst. Zum Beispiel:
Jobcenter Hamburg
Leistungsteam XYXY
Musterstraße 53
00000 Hamburg
Auf der Seite wo Du die Jobcenter-Anschrift vermerkst, solltest Du auch deiner Jobcenter - BG-Nummer ( BG = Bedarfsgemeinschaft ) notieren.
Die erhältst Du in der Regel bei der Antragsstellung im Jobcenter. Sie steht auf jedem Schreiben des Jobcenters an deine Person.
Nur bitte nicht direkt an die Anschrift des Jobcenters dran schreiben. Mit etwas Abstand daneben oder da drüber. Oder auch in die Ecke oben links vom Briefkuvert. Nicht zu klein schreiben.
Machst Du das, dann kann dein Brief viel schneller zugeordnet und bearbeitet werden.
Hast Du das erledigt, so teilst Du allen wichtigen Stellen deine neue Anschrift mit, wenn nicht schon geschehen:
Also dem Jobcenter, dem Beitragsservice, deiner Krankenkasse, ggfs. der Familienkasse der Arbeitsagentur ( Kindergeld ) , ggfs. dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft ( falls Du laufende Verfahren / Bewährunggstrafe oder Geldstrafen hast ) , ggfs. Inkasso oder Rechtsanwälten, ggfs. deinen Eltern, Freunden, Verwandte....
Denke daran: viele Behörden akzeptieren eine Adressänderung per Telefon, E-Mail oder über ihren Internetauftritt. So sparst Du den Aufwand und das Geld für Briefe.
Musst beim anrufen oder e-mailen natürlich immer die Aktenzeichen oder Versichertennummern zur Hand haben und angeben.
Viel Erfolg! Bei Nachfragen, melde dich gerne.