Beiträge von Hajooo

    Hallo zusammen,

    die Tage ist nun der Erbschein gekommen, indem festgehalten ist, daß ich und meine Schwester das Haus (Keller/EG/OG mit Dachschrägen) jeweils zu 50% erben.

    Selbst bewohne ich das Obergeschoß. Die Wohnung im EG steht derzeit leer, wobei ich am Überlegen bin u.a. wegen den hohen Sommertemperaturen und leichten Gebrechlichkeiten ins EG zu ziehen.

    Meines Wissens kann mich das Jobcenter nicht zwingen auszuziehen.

    Wie sollte ich jetzt vorgehen, damit ich weiterhin Leistungen vom Jobcenter bekomme ?

    Welche Unterlagen benötigt das Jobcenter ?

    Danke

    +

    Gruß Hajooo

    Update:

    Zunächst mein Beileid.

    Danke.

    Ich schreibe hier weiter.

    Mittlerweile ist mein Vater in 12/2023 auch verstorben.

    Nun steht das Erbe an.

    In einem Dreiergespräch mit meinem Vater meinte er, daß ich das Haus ca. 300K und meine Schwester das Geld ca 160K erben soll.

    Schriftlich wurde es nicht vermerkt.

    Irgendwie bin ich für 50:50, obwohl es meine Schwester nicht bräuchte, da es ihr finanziell mehr als gut geht und ich keine nachkommen habe.

    Wie sieht das jetzt mit dem Jobcenter aus.

    Grob angedacht, wäre, daß ich in dem Haus Keller/EG/Dachgeschoß bleibe und das EG ca. 50 m² bewohne.

    Das OG würde meine Schwester besitzen und es vermieten.

    Es gibt wohl Regelungen - je nach "Istsituation", daß ich in der Wohnung bleiben könnte.

    Bekäme ich somit noch Leistungen vom Jobcenter ?

    Danke Hajooo

    Hallo zusammen,

    diese Woche habe ich einen Antrag auf Bürgergeld (ab 21/06/2023) gestellt.

    Meines Wissens gilt hierzu im ersten Jahr ein Schonvermögen von 40tsd Euro.

    Im November wird meine Kapital-Lebensversicherung von ca. 30tsd Euro "fällig".

    Diese habe ich damals als Altersvorsorge abgeschlossen.

    Weiterhin fahre ich das Auto meines Vaters, Wert ca. 9000 €, für das ich Steuer, Reparaturen und Versicherung bezahle.

    In welcher Weise wirkt sich mein "Vermögen" auf das Schonvermögen aus ?

    und

    Wann erfüllt sich das erste Jahr des Schonvermögens:

    01/2024 oder 06/2024

    ?

    Was passiert mit meinem Vermögen nach dem ersten Jahr ?

    Danke

    +

    Grüße Hajooo

    Hallo hier im Forum,

    sorry, wenn ich in der Überschrift meine Situation nicht so komprimiert darstellen kann.

    Also...

    meine Mutter ist 84jährig letzten Oktober verstorben.

    Mein Vater ist auch nicht mehr bester Gesundheit und wird ihr bald folgen.

    Ich habe eine Schwester und wir werden jetzt jeweils "25/25/50 % - Tochter/Sohn/Ehemann" erben.

    Gesundheitlich konnte ich beruflich nicht Fuß fassen, sodaß mir im Spätsommer/Herbst Bürgergeld bevor steht.

    Mit meiner Schwester bin ich mir einig, daß ich in dem Haus wohnen bleiben kann.

    Grob im Raum steht, daß sie jetzt das Haus bekommt, ich das Niesbrauchrecht bekomme und nach meinem Ableben bekommt sie das Haus im ganzen.

    Es gibt ja noch den Begriff Lebenswohnrecht. ?

    Jetzt wäre meine Frage, wie sich das Verhält:

    a) zum Bürgergeld

    Würde ich Bürgergeld bekommen für den Lebensunterhalt, wie wäre das mit Miete, Heizung, Strom etc. ?

    b) privat

    Müsste ich mich mit diesem Niesbrauchrecht an den Reparaturkosten (Heizung, Elektrik, etc.) beteiligen.

    c)

    Was ist denn der Unterschied zwischen Niesbrauchrecht und Lebenswohnrecht ?

    Vielen Dank

    +

    Gruß Hajooo