Beiträge von Flippi85

    Wenn ich das aber richtig verstanden habe, darf ich das nur behalten, wenn die Zahlung nicht vor dem 1.7. erfolgt. Aber naja, das wirds wahrscheinlich sowieso nicht, da es noch nicht zum Verkauf steht. lach


    Ihr wart mir eine große Hilfe - lieben Dank.

    Richtig. Mein Großvater starb 2018. Seine Freundin hat ja lebenslanges Wohnrecht. Sie hatte vor 2 Jahren einen Schlaganfall und musste jetzt ins Heim.

    Ab dem Zeitpunkt wollten IHRE Kinder (sind jetzt für ihre Mutter verantwortlich) das Haus bereits verkaufen, das dürfen sie laut Testament, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, in dem Haus zu leben.

    Der Knackpunkt war einfach, das mein Onkel sich quer gestellt hat, weil er Bedingungen hatte. Meine Mutter, bzw. ihre Betreuerin, die Betreuerin meiner Tante und die Kinder der Freundin meines Großvaters waren aber einverstanden.

    Das ist natürlich blöd, weil ein Nachbar das Haus damals schon gekauft hätte.


    Somit haben wir jetzt den Ärger, weil wir ja als Erben nach gerutscht sind. Nach meiner Mutter.

    Und der vom Sozialamt hat dann praktisch ausgerechnet, was er für unsere Mutter schon ausgegeben hat, und was wir im Falle des Verkaufes dann behalten dürfen und ihnen dann zurück geben müssen.


    Vielleicht hilft das ja ein bisschen, Licht ins Dunkel zu bringen. :)


    Ich hoffe ich bin nicht unhöflich, aber kannst du mir sagen, wieso du denkst, das die 2600 € falsch sind?

    Wenn ich dir damit zu nahe trete, entschuldige ich mich jetzt schon mal. :)

    Das mit dem Verkauf geht schon...die Gegenseite, die das Nießbrauchdingens hat, ist einverstanden.


    Meine Mutter hatte kein Vermögen. Sie wurde glaube ich 2012 ins Pflegeheim gebracht, und mein Großvater verstarb erst 2018. :)


    Der Mann hat mir das vorgerechnet, was sie für meine Mutter schon ausgegeben haben und hat davon praktisch diesen Freibetrag

    errechnet, den wir als Kinder dann behalten dürfen. Darum gings mir aber primär tatsächlich nicht..., sondern nur

    ob ich im Endeffekt was davon habe. Scheinbar leider nicht. Das hätte ich für meine Medikamente sehr gebrauchen können.


    Aber dankeschön trotzdem für Eure Geduld. :)

    Hey.

    Oh peinlich..ich hab in beiden Foren geschrieben, weil man nicht immer Antwort bekommt. Entschuldigung. *lach


    Ne ich bekomme glaube ich knapp 850 Euro für KDU und zum Leben.


    Also der Herr meinte, es wären 2600 € Freibetrag...aber das wäre ja im Endeffekt egal.


    Das heißt, wenn der Betrag den ich vom Erbe bekomme, niedriger ist, als der Betrag, den ich im Monat für KDU und zum Leben bekomme,

    darf man es behalten? Ich checke das nicht so ganz. :D


    Ne es ist so, das wir mit dem Thema Erbe nicht so bewandt sind. Als Mama starb hatten wir soviel zutun und ich noch eine Unterleibsoperation.

    Wir haben erst lange Zeit später gesagt bekommen, das wir nicht mehr ausschlagen können.

    Jetzt haben wir den Ärger, da sich die anderen Parteien in den Haaren lagen. Dachte nicht mal, das wir überhaupt was erben, nach den ganzen

    Streitereien. lach

    Hey.


    Ich beziehe Bürgergeld. Schon zur Zeit wo mein Großvater 2018 verstarb.

    Ne, in diesem Haus wohnt aktuell niemand mehr, aber jemand hat noch das Nischrecht...

    jetzt soll es aber dann in Kürze verkauft werden.


    Mama bekam keine SGB Leistung, sie war schwer krank und lebte im Pflegeheim -

    sie bekam die Unterstützung vom Sozialamt - die auch ihr Zimmer bezahlt haben. :)

    Guten Mittag alle netten Menschen hier. :)


    Ich habe hier ein kleines Problem.

    Seid Tagen telefoniere ich meiner Sachbearbeiterin hinterher, aber nie nimmt jemand ab, dasselbe gilt für Email.


    Es gibt da eine Sache, die mich sehr beschäftigt, da ich Diabetes habe und damit meine Medikamente bezahlen könnte,

    vielleicht weiß ja einer Rat.


    Vorrab: Ich hoffe, ich bin in diesem Thread richtig...wenn nicht, entschuldige ich mich schon einmal vorrab. :)


    Mein Großvater hat seinen Kindern ein Haus vermacht.

    Meine Mutter starb leider heute vor einem Jahr, somit sind ihre drei Kinder, darunter ich, ihre Erben.


    Ich weiß, das meine Geschwister laut dem Sozialamt meiner Mutter einen Betrag von 2600 Euro behalten dürfen vom Erbe,

    was ungefähr unter 866 Euro für jeden sind. Könnte auch bisschen weniger sein.


    Jetzt meine Frage...darf ich das behalten, da es unter den Betrag fällt, was mein monatlicher Anspruch wäre?


    Wichtig: Das Haus steht noch nicht zum Verkauf, erst in Kürze.


    Mich macht das ganze Thema echt mürbe, da ich auch an Bluthochdruck leide und das natürlich nicht förderlich ist.


    Ich bedanke mich schon mal, für eure Antworten.