wenn ich im Trennungsjahr nur so wenig Unterhalt bekomme, dass ich erstmal mit Bürgergeld 'aufstocken' müsste, wie ist das denn dann mit der Krankenversicherung geregelt?
Weiß jemand, wie das geregelt ist, wenn Ehepartner in getrennten Wohnungen leben? Also, der eine berufstätig ist und der andere Bürgergeld beantragen muss? Wird dann auch die Miete der Wohnung des Antragstellers übernommen, oder ausschließlich die 450 Euro?
LG,
Alex
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen