Beiträge von hopendat

    Ich kenne mich nicht aus. Aber ich habe schon öfter mit Jobcenter und Co zu tun gehabt. Warum erst so spät den Arbeitsvertrag geschickt? Wenn der Lohn am Ende des Monats eingeht würde das Jobcenter seine geleistete Zahlung zurückfordern. Es gilt das Zuflussprinzip. Kannst aber wohl ein Übergangsdarlehen beantragen. Unerlaubte Verlinkung  Eilantrag kann man beim Sozalgericht stellen, weiß aber nicht, ob das auch für Darlehen so geht.

    Ist nur meine Meinung keine Rechtsberatung.

    Eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus einer voll erwerbsgeminderten Person, die DRV(Rente) + Grundsicherung bekommt und einer Bürgergeld beziehenden Person. Wenn von der Bürgergeld beziehenden Person der Geldeingang fehlen würde, könnte dann der erwerbsgeminderte Mensch ein Darlehen über die Grundsicherung beantragen, damit drohende Obdachlosigkeit für ihn abgewendet wird? Also zumindest dann eine vorübergehende Übernahme des Mietanteils des anderen beantragen? Es handelt sich um eine über ein Jahr bestehende Bedarfsgemeinschaft mit niedrigeren Regelsätzen. (Glaube 450?). Kann man im Einzelfall auch von der Einstandsgemeinschaft zurücktreten, weil man eben keinen Einfluss auf die Psyche des anderen hat, der aber krank und deshalb auch AU ist? Oder ist die BG dann ebenfalls eine Schicksalsgemeinschaft? Denn vor dem Hintergrund der Wohnungsnot überall wäre ein Ratschlag wie umziehen nicht praktikabel, selbst wenn man beabsichtigte sich zu trennen. Meinungen dazu?