Beiträge von Jessy

    Der Normalfall ist die kopfteilige Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft. Also in dem Fall die Hälfte.

    Okay.

    Im Gegenteil: wenn man sowas genau zum Zeitpunkt der Antragstellung abschließt, ist das eher hinsichtlich eines Vertrages zu Lasten Dritter verdächtig.

    Er zahlt zwar schon viel länger seinen Anteil an seine Mutter...aber okay.

    Daran hatten wir echt nicht gedacht, das so ein "Vertrag" ihn in ein falsches Licht rücken kann...gut das ich hier noch einmal nachgefagt habe.

    Vielen dank Turtle!

    Dann geben wir den Mietvertrag der Mutter, die Heizkostenabrechnung sowie die Kontoauszügen dem JC.

    Er überweist einen Gesamtbetrag bestehend aus der halben Miete, den halben Heizkosten und die Häflte der anderen Nebenkosten. Daraus wird das JC nicht eindeutig erkennen können, was nun für Miete, Heizung bzw. Nebenkosten ist.

    Daher kann ich mir nur schwer vorstellen, das das JC mit dem Mietvertrag der Mutter und den Kontoauszügen zufrieden ist.

    Gibt es da keine Vertragsvorlage bzw. Vereinbarungsvorlage, die man ausfüllen kann, wo alles für das JC ersichtlich ist und daher vom JC anstandslos anerkannt wird?

    Wäre wirklich echt super, wenn mir jemand so etwas mal zur verfügung stellen kann bzw. kurz mit allen relevanten Dingen formuliert.

    Dank euch.

    Ein freundliches Hallo in die Runde,

    ein guter Freund hat ein Problem bei dem ich ihn nicht so richtig helfen kann und hoffe hier im Forum kann es jemand.

    Zur Situation:

    Er ist seit einiger Zeit auf Arbeitsuche und ist seit ca. 4 Monaten aus Kostengründen wieder zu seiner Mutter in deren Wohnung gezogen.

    Er bezahlt die Hälfte der Miete und beteiligt sich an Heizung und Stromkosten.

    Nun wird langsam sein Erspartes knapp und er zieht nun endlich in Erwägung Bürgergeld zu beantragen.

    Die Frage ist nun:

    Wie verhält es sich mit der anteiligen Miete und den Heizungskosten, die er seiner Mutter jeden Monat bezahlt und überweist. Theoretisch werden das ja vom JC übernommen.

    Es gibt aber keinen schriftlichen Vertrag zwischen Ihn und seiner Mutter, er hat das immer so überwiesen. Das JC möchte aber sicherlich eine Art Vertrag sehen.

    Wir hatten schon im Netz geschaut ob es da eine Vorlage gibt, leider beziehen die sich immer darauf, das man eine Wohnung von seiner Famile/ Verwandten mietet oder Untermieter ist.

    In dem Fall ist es aber so, das sie sich eine Wohnung teilen und er genaugenommen in seinen alten Jugendzimmer lebt.

    Wo findet man solch eine Vertagsvorlage die vom JC anerkannt wird? Bzw. könnte hier jemand eine zur Verfügung stellen.

    Das wäre echt riesig!

    Dank schon ein ml für eure Mühen.

    Grüße

    Jessy

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    ich beziehe Bürgergeld. Paralell zum Antrag auf Bürgergeld wurde damals gleich ein ärztliches Gutachten über meine Erwerbsfähihkeit eingeleitet.

    Wichtig: Bin und war die ganze Zeit krankgeschrieben (Depressionen und Burnout plus diverse körperliche Gebrechen) erst einmal bis April mit der nahezu sicheren weiteren Krankschreibung.

    Diese Woche wurde ich ins JC eingeladen zur Auswertung des ärztliches Gutachten. Ergebins ist, das ich nicht erwerbsfähig bin und das für mindeten 6 Monate.

    Die SB hat mir sofort eröffnet das das JC nun nicht mehr für mich zuständig ist und da ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Beiträge

    bezahlt habe, jetzt das Amt für Soziales (Hilfe zum Lebensunterhalt) zuständig ist.

    Als Deadline wurde von der SB der 31.03.24 gesetzt (leztzer Tag Bürgergeld) Soll in der Zeit bis 15.03. einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Amt für Sozieles stellen.

    Ich habe nun im Internet gelesen, das bei einer bestehenden Krankschreibung (Psychiater wegen Depressionen), man nicht in eine anderen Behörde "abgeschoben" werden kann. Der wortlaut war ungefähr: So lange man vom Arzt krankgeschrieben ist, kann dich das JC nicht "weiterreichen", da das Gutachten nur die Erwerbsfähigkeit beurteilt und nicht die aktuelle Arbeitsfähigkeit.

    Stimmt das, das das JC mich noch solange "behalten" muss, bis ich zumindest wieder gesund geschrienen bin? Wenn ja, nach welchen Paragraphen wäre das? Müsste ja dann zum "Kündigungsschreiben" vom JC in den Widerspruch gehen.

    Vielen Dank schon mal für eurer Hilfe!

    Das wichtigste vergessen: Die Krankschreibung ist von meinen Psychiater. Reden geht zwar theoretisch, wenn aber bestimmte Themen dabei angeschnitten werden, wäre das alles andere als gut...

    Zusammengefasst heist das für mich, das JC kann mich trotz AUB jederzeit zu einen telefonischen Beratungstermin einladen, evtl. sogar zu einen Beratungstermin bei dem meine Anwesenheit erfoderlich ist?

    Ein Hallo in die Runde,

    ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben.

    Nun habe ich gestern vom Jobcenter ein Schreiben mit folgenden Wortlaut erhalten: " Ihr Telefonischer Beratungstermin. Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen. Hierzu lade ich Sie zu einen telefonischen Beratungstermin...usw."

    Ich bin nun ein wenig verwundert, dass das JC trotz einer Krankschreibung einen Beratungstermin mit mir angesetzt hat. Ist das korrekt oder war der Sachbearbeiter nur übereifrig und hat meine Krankschreibung übersehen?

    Normalerweise ist es ja so, dass mich der Arbeitgeber im Krankheitsfall (mit Krankschreibung) von sich aus nicht kontaktiert.

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Jessy

    Hallo,

    ich hatte mich nun doch dazu entschieden, Bürgergeld zu beantragen. Habe den Antrag vor 2 Monaten! (Bearbeitungzeit ca. 3 Wochen laut Mitarbeiter) mit allen gewünschten Anlagen in dem Briefkasten eingeworfen.

    Vor etwas über 1 Monat hatte ich über das Jobcenter digital eine Nachricht geschrieben und nach den Bearbeitungsstand gefragt, die nicht beantwortet wurde.

    Habe dann 1 Woche später bei der Jobcenter Service Hotline angerufen und Fall geschildert. Der Mitarbeiter meinte, das der Antrag in meiner eAkte vorliegt (Bearbeitungzeit eigentlich 3 Wochen). Er hat daraufhin einen Request an meine Leistungsabteilung geschrieben, mit der Bitte um Klärung. Auf diesen wurde ebenfalls nicht reagiert!

    Daraufhin bin ich letzte Woche Montag persönlich am Empfang beim Jobcenter aufgeschlagen und habe meinen Fall geschildert. Die Dame telefonierte mit einer Mitarbeiterin der Leistungsabteilung und diese bestätigte mir, das sie meinen Antrag heute (Montag) noch "fertig macht".

    Nun ist wieder eine Woche vergangen und passiert ist nichts! Die stellen sich einfach Tod, keine Reaktion, keine Korrespondenz per Email oder Post, nichts.

    Was kann ich noch machen? Welche Optionen habe ich noch, damit der Antrag endlich bearbeitet und abgeschlossen wird?

    Beste Grüße

    Jessy

    Durch dein Stichwort "Bewilligungszeitraum" habe ich nochmal dazu recherchiert. Mal schauen ob ich das nun richtig verstanden habe?

    Man stellt seinen Antrag auf Bürgergeld, dieser wird genemigt, damit erhält man einen Bewilligungsbescheid und den Bewilligungszeitraum (6 bis max. 12 Monate).

    Nach den max. 12 Monaten muss man einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Macht man das nicht, läuft das Bürgergeld automatisch aus und man ist wieder raus aus dem "Sytem", richtig?

    Vielen vielen Dank für deine super verständlichen Erklärungen! :)

    Bitte Sanktionen nicht mit Verletzung von Mitwirkungspflichten verwechseln. Wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme, kann es zu einer vollständigen Entziehung oder Versagung von Leistungen kommen. Dann wäre man auch nicht Versichert.

    Hmm...aber Sanktionen entstehen doch auch durch Verletzung der Mitwirkungspflichten? Oder gibt es da einen Unterschied?

    Was wäre denn eine Mitwirkungspflichtverletzung die keine Sanktion sondern eine vollständigen Entziehung von Leistungen mit sich bringt?

    Total vergessen:

    Wenn ich das richtg gelsen habe, kann man auch eine 100% Sanktion erhalten, bei der dann auch die Krankenkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden.

    Stimmt das? Wenn ja, dann ist man ja unversichert, Was macht man denn in diesen Fall?

    Wenn du aber verzichten willst weil du eine Anrechnung von Zuflüssen beseitigen willst, ist es nicht so einfach.

    Na ja mit den Zuflüssen wäre ich immernoch unter 40k. Wollte Bürgergeld nur zur Überbrückung. Dann wieder raus aus diesem System und mein Leben selbst finanzieren.

    Dann kann man also nicht einfach "kündigen" und sagen das man von seinen Vermögen wieder Leben möchte?

    Gut zu wissen, dann werde ich den Antrag wohl zurückziehen.

    Wenn du aber viele Pflichtverletzung begehrt, dann kann es zu Monaten mit mehreren Sanktionen kommen.

    Das heißt also ich kann eine Sanktion in der Sanktion bekommen? Man hat zb. eine Sanktion mit 20% für 2 Monate aus der dann 30% für 3 Monate werden?

    Wenn man die Pflichtverletzung dann beseitigt, weil man sich an die Regeln hät, werden die Saktonen dann aufgeheben oder laufen die bis zum Ende ab, komm was wolle?

    Hallo zusammen, :)

    ich habe mal interessante Fragen zu den Sanktionen:

    Auf dieser Homepage habe ich folgendes dazu gefunden: Bei der 1.Pflichtverletzung 10% für 1 Monat, bei der 2. Pflichtverletzung 20% für 2 Monate und bei jeder weiterem 30% für 3 Monate. Soweit so gut.

    Wie ist das zu verstehen? Wenn ich eine Pflichtverletzung habe werden mir 10% für 1 Monat gestrichen, soweit so klar...was passiert, wenn ich in diesen Monat eine weitere Pflichtverletzung begehe?

    Werden mir dann 20% gestrichen oder muss dieser (der saktionierte Monat/ Monate) erst auslaufen?

    Kurz gefragt: Kann man eine Sanktion in der Sanktion bekommen? Oder muss die eine Sanktion erst auslaufen?

    Würde mich echt interesieren.

    Jessy

    Dank dir.

    Nehmen wir an, ich würde in 6 Monaten eine Erbschaft oder andersweitigen Vermögenszuwachs bekommen, der aber noch unter den erlaubten 40k liegt, könnte ich dann nach den 6 Monaten das Bürgergeld von meine Seite einfach "kündigen"

    Funktioniert das? Funktioniert eine "Kündigung" des Bürgergeldes von meiner Seite überhaupt? Wie stellt man das an?

    Sorry für die vielen Fragen.

    Ein Hallo in die Runde, :)

    bin in folgender Situation:

    Ich möchte meinen Antrag/ Anmeldung zum Bürgergeld wieder zurückziehen, da sich für mich eine neue Möglichkeit zum Bestreiten meines Lebensunterhaltes ergeben hat.

    Was ich bisher unternommen habe:

    Ich habe im Jobcenter an der Anmeldung vorgesprochen, die haben mir einen Termin zur "Antragsstellung telefonisch" gegeben. Diese ist erfolgt und mir wurden alle Antragsunterlagen zugeschickt, die ich teilweise ausgefüllt aber noch nicht abgesckickt habe.

    Des Weiteren habe ich eine "Aufforderung zum persölichen Erscheinen" (mit lauter toller Drohungen) für nächste Woche Donnerstag bekommen.

    Meine Frage ist nun: Wie kann ich meine Antragsstellung wieder zurückziehen? Geht das überhaupt? Was muss ich da beachten? Gern würde ich das auch mit den genauen Paragraphen untermauern. ;)

    Danke schon einmal für eure Hilfe.

    Jessy