Beiträge von Sifaka

    Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.

    Gibt es ein Urteil, dass dieser Art von Verrechnung widerspricht?

    Im Klartext heißt das also, dass die Infos auf Bürgergeld. org mit Vorsicht zu genießen sind, denn hier steht:

    "Wurde sparsam geheizt und endet die Heizkostenabrechnung des Energieversorgers mit einem Guthaben, stellt dieses Guthaben Einkommen dar, das auf das Bürgergeld angerechnet wird, wenn das Jobcenter die monatlichen Abschläge gezahlt hat.

    Entsprechend § 22 Abs. 3 SGB II wird das Heizkostenguthaben im Monat nach der Auszahlung auf die Bürgergeld-Leistung angerechnet.

    Hatte das Jobcenter die Heizkosten des Jahres nur teilweise übernommen, so wird das Guthaben nur entsprechend diesem Teil mit dem Bürgergeld verrechnet."

    Hallo,

    ich benötige bitte Hilfe

    Ich war gezwungen im Juni 2023 Bürgergeld zu beantragen. Leistungen laufen also ab Juni (nur Regelbedarf und Miete) . Juli Regelbedarf, Miete und neuer niedriger Abschlag Gas).

    Guthaben aus Nebenkostenabrechnung vom Vermieter wurden mit Miete vom Juli verrechnet und somit vom KJC nur (aufgrund Guthaben) reduzierte Miete übernommen. Dies kann ich nachvollziehen, doch nicht, dass auch noch das hohe Guthaben aus Heizungskosten (Gas) der Stadtwerke verrechnet wird. Für einen Zeitraum, in dem ich alle Abschläge selbst bezahlt habe und ich keinerlei Leistungen vom KJC beantragt noch erhalten habe. Das KJC argumentiert mit dem Fälligkeitsmonat des Guthabens.

    § 22 abs. 3 sgb ii (neue fassung) ?

    Sorry, verstehe ich da etwas vollkommen falsch?

    Dank für feedback