Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.
Gibt es ein Urteil, dass dieser Art von Verrechnung widerspricht?
Im Klartext heißt das also, dass die Infos auf Bürgergeld. org mit Vorsicht zu genießen sind, denn hier steht:
"Wurde sparsam geheizt und endet die Heizkostenabrechnung des Energieversorgers mit einem Guthaben, stellt dieses Guthaben Einkommen dar, das auf das Bürgergeld angerechnet wird, wenn das Jobcenter die monatlichen Abschläge gezahlt hat.
Entsprechend § 22 Abs. 3 SGB II wird das Heizkostenguthaben im Monat nach der Auszahlung auf die Bürgergeld-Leistung angerechnet.
Hatte das Jobcenter die Heizkosten des Jahres nur teilweise übernommen, so wird das Guthaben nur entsprechend diesem Teil mit dem Bürgergeld verrechnet."