Gemeint ist evtl. die Zuzahlungsbefreiung?
Ändert sich da was bei einem Aufstocker? Wohl eher nicht, oder?
Hallo Lone Ranger,
genau das wollte ich wissen.
Gemeint ist evtl. die Zuzahlungsbefreiung?
Ändert sich da was bei einem Aufstocker? Wohl eher nicht, oder?
Hallo Lone Ranger,
genau das wollte ich wissen.
Hallo ihr Lieben,
ich beziehe Bürgeld und habe eine stelle im Minijob Sektor in Aussicht.
Frage: wenn ich jetzt auf 520 Euro Basis (184 Euro monatlich) Arbeiten gehe, muss ich dann einen Eigenanteil für Medikamente und Zahnersatz tragen?
Viele Grüße
N.blitz
Hallo Monte8,
Quelle: https://www.suedkurier.de/uebe…%20Kriterien%20entspricht.
Viele Grüße
N.blitz
Die Praxis, dass Bürgergeld-Empfänger bestimmte Angaben auf Kontoauszügen schwärzen dürfen, ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (2008 und 2009) zu dem Thema und auch aus Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörde. Gedeckt wird die Praxis zudem durch Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Laut den Volljuristen von datenschutz-notizen.de sind zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit grundsätzlich alle Einnahmen relevant. An dieser Stelle dürfe also keine Schwärzung vorgenommen werden. Anders sehe es jedoch bei den Ausgaben von Bürgergeld-Antragsstellern aus. Hier gelte: Ausgaben bis 50 Euro können in der Regel geschwärzt werden. Dies gelte allerdings nur für den Verwendungszweck der Ausgabe und nicht für die komplette Zeile des Auszugs.
Bei Ausgaben über 50 Euro dürfte allerdings zum Teil geschwärzt werden. Dabei geht es um Daten:
hervorgehen.
Wer also beispielsweise einer Partei eine Spende zukommen lässt, darf den Namen dieser Partei schwärzen. Der Verwendungszweck als Parteispende müsste dann allerdings stehen bleiben.
Als Faustregel gilt also, dass Sie Einnahmen, Buchungsdatum und Wertstellungsdatum auf einem Kontoauszug nicht schwärzen dürfen. Hingegen können Sie Ausgabenbuchungen, Empfängername, Teile des Buchungstextes und Teile des Verwendungszwecks sehr wohl schwärzen, wenn dies den oben genannten Kriterien entspricht. Die genannte 50-Euro-Grenze bei Schwärzungen hat sich bei den Behörden zwar etabliert, gerichtlich festgelegt ist sie allerdings nicht. Es kann also durchaus sein, dass ein Jobcenter dieser Empfehlung nicht folgt.
Wichtig: Das Jobcenter muss Sie bei der Aufforderung zur Vorlage der Kontoauszüge schriftlich darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht, einzelne Passagen zu schwärzen.
Ab 1. Juli 2023 kommen zudem einige Änderungen auf Bürgergeld-Bezieher zu. Beispielsweise bekommen Aufstocker mehr Geld und Sanktionen werden nicht mehr so leicht verhängt. Allerdings gibt es auch Neuerungen ab 1. Juli, die alle Bürgergeld-Bezieher betreffen.
Tatsächlich kam es in der Vergangenheit schon vor, dass Jobcenter von Antragsstellern und Bürgergeld-Empfängern ungeschwärzte Kontoauszüge verlangt haben. Dies ist laut den Juristen von datenschutz-notizen.de jedoch meist der Fall gewesen, wenn beim Jobcenter der Verdacht entstand, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50-Euro-Grenze größere Ausgaben verschleiert werden sollten, um Vermögen aufzubauen. In solchen Fällen darf das Jobcenter also durchaus ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen.