Aus den FW zu § 16j SGB II
Ausgenommen von der Förderung mit Bürgergeldbonus sind Personen, die neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben (sog. Aufstocker). Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe werden ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit (AA) erbracht (§ 5 Abs. 4 SGB II bzw. § 22 Abs. 4 S. 5 SGB III).
Gibt es da keine andere Möglichkeit?
Mit mir im Kurs bekommen alle die 75€ , also haben alle jeden Monat 75€ mehr als ich.
Lohnt es sich nicht zu arbeiten?
Ich war auch vorher als ich noch gearbeitet habe Aufstockerin .
Fühle mich bestraft dafür, dass ich gearbeitet habe.
Bis Kursende haben alle 450€ mehr als ich .