Das verstehe ich. Die Wohnung ist aber sowieso zum Dezember gekündigt.
Meine Frage wäre nur ob ihr Nachteile entstehen, wenn sie sich Bezüglich des fehlerhaften Bescheides beim Jobcenter nicht meldet (ausgenommen der 5€ weniger)?
Das verstehe ich. Die Wohnung ist aber sowieso zum Dezember gekündigt.
Meine Frage wäre nur ob ihr Nachteile entstehen, wenn sie sich Bezüglich des fehlerhaften Bescheides beim Jobcenter nicht meldet (ausgenommen der 5€ weniger)?
Erstmal Danke.
Kurze Nachfrage dazu: Das Bürgergeld beträgt ja nur 5€ und läuft im Dezember sowieso aus. Würden uns irgendwelche Nachteile enstehen, auch Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes, wenn wir das ganze einfach ignorieren würden?
So könnte man sich den Einspruchs-Stress auch einfach ersparen, wegen 15€.
Da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen:
Hier der ursprüngliche Bürgergeld-Bescheid (Oktober-Dezember) von August 2023:
Meine Freundin hat einen Änderungsbescheid für das Bürgergeld bekommen und ich steige nicht ganz durch.
Laut dem Bescheid für das Arbeitslosengeld erhält sie 572,70€ ALG im Monat:
Der ursprüngliche Bescheid für das Bürgergeld vom August passt dazu auch perfekt:
Bürgergeld Bescheid August.png
Jetzt kam plötzlich ein Änderungsbescheid für das Bürgergeld, den ich nicht ganz nachvollziehen kann:
Änderungsbescheid Bürgergeld Oktober.png
Dort wird nun plötzlich ein Arbeitslosengeld in Höhe von 954,30€ aufgeführt? Einen Änderungsbescheid zum ALG hat sie nicht erhalten, sie müsste doch weiterhin 572,70 erhalten? Ich habe mal nachgerechnet, die 954,30€ würden exakt dem im ALG-Bescheid aufgeführten Leistungsentgelt entsprechen. Zuvor hat sie dann den Leistungssatz erhalten? Wo ist denn da der unterschied und woher kommt die Änderung? Liegt da ein Fehler vor?
Wenn zuvor Bürgergeld + Arbeitslosengeld bezogen wurde, und das Bürgergeld wegfällt, das Arbeitslosengeld aber bestehen bleibt, wird dann die Krankenversicherung automatisch von der Agentur für Arbeit (über das ALG) übernommen, oder muss da extra was beantragt werden?
Zuvor wurde diese ja über das Bürgergeld gezahlt.
Eine Veränderungsmitteilung muss sie ja sowieso machen für die Agentur für Arbeit, sonst bekommt sie kein Arbeitslosengeld mehr.
Dazu habe ich nochmal eine Frage.
In den eServices kann ich bzgl. Umzug nur eine Veränderungsmitteilung für das Jobcenter machen.
Diese reicht also nicht aus? Muss man sich dann nochmal schriftlich von der Agentur für Arbeit zum Umzug "abmelden"?
Eine Veränderungsmitteilung muss sie ja sowieso machen für die Agentur für Arbeit, sonst bekommt sie kein Arbeitslosengeld mehr.
Verstehe. Ihr entstehen also keine Nachteile dadurch, wenn sie die Weiterbewilligung nicht beantragt? z.B. wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Bürgergeld benötigen sollte?
Bei nur 5 Euro Bürgergeld sollte das Jobcenter sie eigentlich auffordern, Wohngeld zu beantragen, dann wäre sie so oder so aus dem Bezug raus.
Ansonsten ist man im Normalfall über das normale Alg krankenversichert.
Also würdest du empfehlen eine Veränderungsmitteilung bzgl. des Umzugs zu tätigen, und sonst nichts weiter zu tun?
Hallo,
meiner Freundin (sie wohnt allein, 18 Jahre) wurde ab 01.07. sowohl Bürgergeld als auch Arbeitslosengeld gewährt. Das Bürgergeld beträgt jedoch aufgrund des Arbeitslosengeldes nur knappe 5€.
Das Bürgergeld läuft jetzt am 31.12. aus, genau zu diesem Datum wird sie zurück ins Elternhaus ziehen. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass sie ab da keinen Anspruch auf das Bürgergeld mehr haben wird. Das Arbeitslosengeld läuft bis April noch weiter.
Wie verfährt man jetzt richtig? Veränderung mitteilen und keine Weiterbewilligung beantragen? Oder würde man dadurch irgendwelche Nachteile erfahren und man sollte die Weiterbewilligung trotzdem beantragen, auch wenn es "aussichtslos" ist?
Wird die Krankenversicherung dann automatisch über das Arbeitslosengeld übernommen?
LG