Beiträge von Schokobon

    Es wird immer zuerst der aktuelle Zeitraum bearbeitet, alles in der Vergangenheit hat Zeit. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X und dafür hat das JC 6 Monate Zeit, erst danach ist Untätigkeitsklage möglich.

    Soweit du die Kosten der Unterkunft lt. Untermietsvertrag nie angegeben haben solltest, kannst du froh sein, dass es überhaupt was rückwirkend gab, denn § 44 Abs. 1 SGB X bestimmt:

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

    Danke für deine Antwort Turtle,

    in der Tat habe ich den Untermietvertrag nicht angegeben, kurz gesagt war blöd muss ich ehrlich zugeben.

    Würdest du denn sagen dass ich es trotzdem mal probieren kann oder könnte das schlechte Auswirkungen haben?

    HG <3

    Schokobon

    Hallo liebes Forum,

    habe diesbezüglich nichts bei Google oder hier im Forum gefunden.

    Ich wohne bei meinen Eltern und habe beim Jobcenter einen Umzugswunsch geäußert da ich auf Wohnungssuche bin und etwas festes in der Hand haben möchte falls ich etwas finden sollte.

    Bisher habe ich keine Zahlung für die Kosten der Unterkunft erhalten und habe nachträglich meinen Untermietvertrag eingereicht, da das Jobcenter diesen verlangt hat.

    Soweit habe ich alles eingereicht was sie benötigten, nun würde ich aber gerne wissen: mein Untermietvertrag hat im Juni letzten Jahres begonnen und das Jobcenter zahlt mir nun rückwirkend für Juni - Oktober 2023 die Mietkosten warum aber nicht für die gesamte Zeit?

    Ist es möglich, dass ich das einfordern kann und wenn ja wie könnte ich das formulieren?

    Ich bin gespannt!

    Herzliche Grüße

    Schokobon <3