Es wird immer zuerst der aktuelle Zeitraum bearbeitet, alles in der Vergangenheit hat Zeit. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X und dafür hat das JC 6 Monate Zeit, erst danach ist Untätigkeitsklage möglich.
Soweit du die Kosten der Unterkunft lt. Untermietsvertrag nie angegeben haben solltest, kannst du froh sein, dass es überhaupt was rückwirkend gab, denn § 44 Abs. 1 SGB X bestimmt:
Danke für deine Antwort Turtle,
in der Tat habe ich den Untermietvertrag nicht angegeben, kurz gesagt war blöd muss ich ehrlich zugeben.
Würdest du denn sagen dass ich es trotzdem mal probieren kann oder könnte das schlechte Auswirkungen haben?
HG ![]()
Schokobon