Ok, vielen Dank
Beiträge von copilot
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Zitat
Es ging schon immer, den nicht berücksichtigten Mietbedarf selbst zu zahlen. Daran hat sich auch nichts geändert.
ZitatAber hier wohl niemand, wenn die Wohnung unangemessen ist.
Na was denn nun????
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vielen Dank.
Welches JC wäre eigentlich für eventuelle Zahlungen verantwortlich?
z.b. Umzugskosten oder Kaution.
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Wir wurden generell abgewiesen und gleich belehrt, dass sie nur die Miete in höhe der bisherigen wohnung bezahlen wenn wir ohne zustimmung umziehen.
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Zusatz:
Ich befinde mich in keinem Kostensenkungsverfahren und die bisherige Miete wird seit 15 Jahren komplett übernommen.
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Guten Abend liebe Freunde,
Ich, meine Frau und unsere 2 Kinder haben vor, von nähe Dresden nach Leipzig zu ziehen.
Der Grund liegt darin, dass die Jobchancen dort deutlich besser sind und natürlich auch dessen Bezahlung.
Nun ist die Frage ob ich auch Wohnungen aussuchen kann, die über der Angemessenheitsgrenze liegen.
Das soll heißen, wenn die BKM z.b. 100 Euro über der Grenze liegt und ich diese von meinem Einkommen/Regelleistung bezahlen möchte.
Damals ging das ja nicht, da wurde ja nur die maximale Miete der "alten" Wohnung gezahlt ohne durchkommen eine Lösung zu finden)
wie sieht es heute damit aus?
Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.