Dein "ich will nicht" wird niemanden interessieren. Alg1 ist eine vorrangige Leistung, die du geltend machen musst. Verlierst du den Anspruch vorsätzlich, wird zwar Bürgergeld gezahlt, du musst aber damit rechnen, dass alles von dir wieder zurück gefordert wird mittels Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten.
Den Luxus, sich auf etwas vorzubereiten, was andere nebenbei machen, muss man sich leisten können.
Danke für deine Antwort! ALG 1 würde mir also gestrichen werden. Bei Bürgergeld kann mir aber höchstens 30 % bei "sozialwidrigen" Verhalten gekürzt werden, den Rest muss (und könnte ich auch nicht) nicht zurückzahlen. Habe ich das richtig verstanden?
ZitatDen Luxus, sich auf etwas vorzubereiten, was andere nebenbei machen, muss man sich leisten können.
Ich bin finanziell abgebrannt, weil ich alles schon investiert habe. Mit Eigenmitteln könnte ich nur noch bis Dezember durchhalten, dann müsste ich sprichwörtlich auf der Straße leben, aber ich möchte unbedingt aus dem Sumpf rauskommen (gegen Depressionen kämpfe ich auch, weil ich eben endlich den nächsten Schritt machen möchte). Irgendeinen Job um irgendwie über die Runden zu kommen, würde mich bald in die Klinik bringen. Aber das führt jetzt zu weit, bleiben wir besser beim rechtlichen Thema.