Beiträge von Puttinova

    Werden Bestattungskosten , die man von seinem eigenen Vermögen vorausgelegt hatte, als man noch kein Bürgergeld bezogen hatte, nach Erstattung angerechnet?


    Zum Zeitpunkt der Zahlung der Bestattungskosten wägte ich mich noch in der irrigen Meinung, ich sei der Erbe und sei auch verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.


    So leistete ich von meinem restlichen Vermögen die Bestattungskosten in Höhe von knapp 7000 €.


    Zwei Monate später beantragte ich Bürgergeld.


    Später gab es einen Erbstreit, in dem ich nun 1,5 Jahre später unterlag. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten zu leisten.


    Werden mir diese rund 7000 € nun auf das Bürgergeld angerechnet? Oder zählen sie zum Vermögen, das ich vor dem Bürgergeldantrag hatte?

    Es wäre auch noch eine Instandsetzung der Heizung notwendig... die Gesamtkosten lägen mutmaßlich bei 2000 € und das ist natürlich hoch - zumal gar nicht abzusehen ist, wann hier die Räumungsklage kommt bzw wann der Erbschein an die Erben aus dem 60er Jahre Testament erteilt wird.

    Aber die Alternative, die Kosten meines mobilen Gasheizers zu erstatten, ist nun ebenfalls drei Monate in Bearbeitung, ohne dass etwas passiert: die Sachbearbeiter wechseln, es werden jetzt erst Unterlagen zu meiner Stromrechnung des vergangenen Winters angefordert oder andere Unterlagen. Aus der Stromrechnung des vergangenen Winters geht hervor, dass ich in 5 Monaten 4500 Watt verbraucht habe und das dadurch eine Schätzung von einem Jahresverbrauch von 11.000 Kilowatt entstand.

    Auch jetzt droht mir bereits eine hohe Stromnachzahlung von ~1000 € im April, da ich mit Heizlüftern mühsam auf maximal 13 bis 14 Grad heize.

    Um dieser Nachzahlung von über 1000 € zu entgehen, darf ich jetzt *gar nicht* mehr heizen.

    Ich erwäge, das auch nicht zu tun und abzuwarten, ob ich in den Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt herum überlebe.

    Der mögliche Rechtsbeistand ist erst ab nächste Woche wieder verfügbar: den werde ich dann natürlich unverzüglich aufsuchen!

    Kostenvoranschlag hatte ich im November eingereicht und Ende Dezember kam die Absage.

    Nun wird seit Dezember parallel geprüft, ob die Kosten meines mobilen Gasheizers erstattungsfähig sind.

    Ich habe zweimal das Beschwerde Assessment Center kontaktiert und erst danach wurde weiter geprüft.

    Nun wurde, wie erwähnt, nach und nach weitere Unterlagen angefordert, wie z.B die Stromrechnung über die Wintermonate letzten Jahres sowie die Rechnung über den mobilen Gasheizer.

    Es droht eine Stromnachzahlung von 1500 € etwa, wenn ich weiterhin mit Strom heize: mein Jahresstrombudget ist bereits seit zwei Wochen erschöpft, alles was ich jetzt mit Strom heize oder an Strom verbrauche, kommt in 2,5 Monaten als Nachzahlung auf mich zu.

    Ich erwäge, jetzt gar nicht mehr zu heizen und abzuwarten, ob ich das überlebe bei Innenraumtemperaturen um den Gefrierpunkt

    Nein, der Rechtsbeistand wurde nicht hinzugezogen, nachdem das Jobcenter auf das erste Schreiben bezüglich Öltankfüllung mit der Forderung eines Kostenvoranschlages reagierte.

    Allerdings ist jetzt seit November nichts mehr passiert, außer dass die alte Stromrechnung eingefordert wurde, aus der hervorgeht, dass ich in 5 Monaten 4500 Watt verbrauchte

    JC verweigert Heizkosten, nachdem ich vor drei Monaten die Übernahme der Kosten meines mobilen Gasheizers beantragt habe, ist bezüglich dieses Antrages nichts passiert bislang.

    Eine öltankfüllung sowie die Kosten der Ölbrenner Reparatur wurde verweigert, da die Eigentumsfrage bislang (seit 1,5 Jahren) gerichtlich ungeklärt ist.

    Derzeit herrschen im Haus Temperaturen etwas höher als der Gefrierpunkt.

    Muss ich Raumtemperaturen von drei bis sechs Grad erdulden?

    Ich denke, unter drei Grad könnte das auch tödlich enden!

    Mein Jahresstrombudget (bei knapp 200 € monatlich) ist bereits zwei bis drei Monate vor dem Quartalsende überschritten und weiteres Heizen mit Elektroheizgeräten bedeutete 1000 bis 1500 € an Nachzahlung für mich, die ich nicht leisten kann und will.

    Ich überlege, ob ich jetzt einfach gar nicht mehr heize und versuche, die kommenden kalten Tage komplett ohne Heizung zu überleben.

    Ich verkaufe Gegenstände aus meinem Privatbesitz, die ich entbehren kann: Kleidung, Porzellan, etc.

    Verlust mache ich zwar gegenüber dem Neupreis ganz klar, aber auch gegenüber dem Zeitwert...

    Nichts von all dem, was ich verkaufe, wurde extra zum Verkauf eingekauft... es befand sich alles vor der erstmaligen Bürgergeldbeantragung in meinem Besitz!

    Meines Erachtens nach ist das auch als Liquidierung meines Vermögens zu betrachten und bis zur Freigrenze nicht anrechenbar.

    Meine SB, über die ich wegen einer anderen Angelegenheit bezüglich fehlender Heizkostenerstattung auch eine Beschwerde im KRM vorgetragen hatte, ist nun nach heutiger Auskunft (gerade eben), auch scheinbar nicht mehr zuständig.

    Die neue SB bzw Vertretung sah das auch ganz klar so wie ich als Umwandlung meines Vermögens, was mich beruhigte...

    Und warum ich meine "Wertsachen" mit Verlust verkaufe? Damit ich mir Toilettenpapier, Katzenfutter und meine Gasheizkosten leisten kann!

    Werden Privatverkäufe bei Ebay auf das Bürgergeld angerechnet, also abgezogen?

    Es handelt sich dabei ausschließlich um Verkauf von Gebrauchtware aus meinem Besitz, bei dem ich keineswegs einen Gewinn erziele, sondern hingegen hohe Verluste.

    Meiner Recherche nach handelt es sich dabei um Liquidierung des eigenen Vermögens, das nicht angerechnet wird.

    Meine Sachbearbeiterin sieht das scheinbar anders und möchte eine Schätzung der künftigen Einnahmen - scheinbar, um diese vom Bürgergeld abzuziehen.

    Es sind monatlich etwa 150 - 200 €.

    Ich verzichte mit dem Verkauf auf einen Teil meiner Kleidungsstücke sowie meines "Vermögens" - bei einem denkbar schlechten Deal mit Verkauf zu einem Bruchteil des Zeitwertes oder Neuwertes.

    Mmmmh.... dachte ich auch zuerst, aber es gab ja wohl einen Bewilligungsbescheid, in dem der Bedarf möglicherweise nicht korrekt ermittelt wurde (Heizkosten nicht berücksichtigt) oder verstehe ich das falsch?

    Dann wäre mE ein Widerspruch der richtige Weg, wenn die Frist abgelaufen ist ein Überprüfungsantrag.

    Dabei möglichst auf das Wesentliche beschränken und keinen Roman verfassen!

    Danke für den Tipp ! Der Antrag ist von Januar dieses Jahres , es gab jedoch zwei oder drei Änderungsbescheid....

    Januar Bürgergeldantrag:

    Gaskartuschen für meinen mobilen Gasheizer/ Erstattung beantragt

    Kosten je 11 kg Gaskartusche rund 25 €


    Beantragt für die ~4 Monate/ Heizperiode


    Auf Basis von Kostenerstattung nach Aufwand - 3-4 Kartuschen pro Monat


    Wurde bei Gewährung/ Bürgergeld nicht berücksichtigt!


    Keine Ablehnung, sondern gar keine Berücksichtigung

    ich hatte im Januar, als ich erstmalig Bürgergeld beantragte, meine geschätzten Kosten für den mobilen Gasheizer mit angegeben und diese wurden gar nicht berücksichtigt.

    Das heißt es kam auch keine Ablehnung, sondern der Antrag wurde einfach nicht berücksichtigt.


    Die Sachbearbeiterin sagte dann einfach am Telefon, ich solle meinen Vermieter informieren: Welchen Vermieter? Es gibt keinen Vermieter! Die Sachbearbeiterin wusste nicht mal um die ungeklärte Erbrechtsfrage - und wollte das auch gar nicht wissen, da ihr das zu komplex war.


    Ich habe ihr aber dann diese Woche noch eine Kurzzusammenfassung des Problems im twitter-format zugesandt.

    Telefonisch sagte sie, die Bearbeitung dauere sicher Wochen oder Monate...

    Bis dahin bin ich allerdings hier bei Innenraumtemperaturen um die 0 Grad erfroren.

    Muss ich also hinnehmen, dass der Antrag eventuell gar nicht oder sehr spät bearbeitet wird und mutmaßlich nicht beachtet, wie auch bei der Erstantragserstellung im Januar?

    Damit wäre ja das Recht auf Erstattung von Heizkosten umgangen.

    Da ich in einer ungeklärten Eigentumsfrage (Rechtsstreit um Erbe) übernimmt das ARGE keine Ölkosten oder Ölheizungsreparatur.

    Für die Warmwasseraufbereitung, die nur über Boiler möglich ist bekomme ich einen Zuschuss zu den Stromkosten, die allerdings mit knapp 200 € weitgehend selber zu tragen sind.

    Bei meinem allerersten Antrag von Bürgergeld im Januar implizierte ich auch den mobilen Gasheizer, den ich mir vorsorglich hinsichtlich des vergangenen Winters zugelegt hatte und bat um die Übernahme der Gaskosten für den Winter.


    Das wurde ignoriert.

    Ich erhalte insgesamt 600 € mitsamt des zu Stromzuschusses und der Wasserkosten.

    Das vorherige Jahr hatte ich Gesamtstromkosten von 3500 € bei einem Kilowatt Tarif von 25 Cent.

    Natürlich ist der Tarif jetzt massiv gestiegen und ich muss mit einer hohen Nachzahlung rechnen, wenn ich weiterhin mit Elektrogeräten heize.

    Vergangenen Winter konnte ich teils in den unbewohnten Räumen, wie Badezimmer Diele und Küche Innenraumtemperaturen um den Gefrierpunkt herum messen.

    Den einzig bewohnten Raum heizte ich mühsam mittels Thermostat auf maximal 15 - 16°.

    Wenn ich diesen Winter wieder mit Elektrogeräten heizen und auf wieder 15 bis 16 Grad tagsüber den Raum erwärme, erwartet mich aufgrund der gestiegenen Stromkosten im April eine Stromkostennachzahlung von 1500 bis 2000 €., wenn ich auf 18° erwärme, wird die Nachzahlung mutmaßlich weit über 2500 € ausfallen.

    Ich mache ich regelmäßige Stromzählerkontrollen und kann diese Zahlen belegen.

    Nun habe ich diese Woche erneut einen Antrag auf Übernahme der Gaskosten für meinen mobilen Gasheizer gestellt und meiner Sachbearbeiterin und das Ganze in einer E-Mail erläutert.

    Ihr war die E-Mail jedoch zu lang zum Lesen und sie sagte mir, ich müsste mich an meinen Vermieter wenden... Welchen Vermieter??? Der Sachbearbeiterin ist es wohl auch zu komplex, sich in meinem Fall einzulesen.

    Sie sagte dann, ich sollte den Antrag auf Gasheizkostenerstattung erneut stellen, die Bearbeitung würde aber sicher einige Wochen oder Monate dauern und eine Bewilligung sei zweifelhaft.


    Auch darf ich nicht umziehen!

    Im beheizten Raum habe ich nachts derzeit bereits Raumtemperaturen um die 10 Grad, denn das Haus ist extrem schlecht isoliert und in allen Räumen ist Schimmelpilz an den Wänden. Die Luftfeuchtigkeit beträgt im beheizten Raum bis zu 66 bis 78%., in den anderen nicht beheizten Räumen ist sie höher.

    66% Luftfeuchtigkeit erreiche ich, wenn ich meine Elektroheizer einstelle. Meine Bettdecke ist feucht kalt klamm und ich befürchte mit knapp 60 Jahren nun auch Gesundheitsprobleme durch diese Bedingungen, obwohl ich lebenslang nie eine Erkältung hatte.

    Derzeit dusche ich bei Innenraumtemperaturen von 10 Grad, was noch gerade so erträglich ist, aber je kälter ist wird, desto mehr sinken die Temperaturen in den nicht bewohnten Räumen, wie auch dem Badezimmer: bis um den Gefrierpunkt - immer +2 Grad zur Außentemperatur.

    Muss ich all das erdulden? Jeder andere Mensch, der nicht ein derart hyperintaktes Immunsystem wie ich hat, wäre mutmaßlich bereits an Lungenentzündung verstorben.

    Muss ich diese Zustände ertragen und eventuell - trotz meines extremen Immunsystems - krank werden oder auch bei extremen Frosttemperaturen vielleicht sogar hier erfrieren?

    1000 Dank für diese beruhigende Information... Ähnliches hatte ich mir auch bereits im Internet "angelesen", suchte aber Bestätigung...


    Wie verhält sich das mit Lotto gewinnen? Mutmaßlich ähnlich?

    Bezüglich der Erstattung durch die Erben für 10 Jahre Pflegeleistungen, die mir rechtlich zustehen und die ich jedoch auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen muss, verhielte es sich mutmaßlich ähnlich?

    Die Freundin konnte nicht mit Geld umgehen und hat auch den Mietanteil vom Amt direkt an Vermieter überwiesen bekommen und wahrscheinlich wurde deshalb der Betrag ihrer Erbschaft versucht, einzuziehen, was aber nicht gelang, da sie innerhalb von wenigen Tagen alles verprasst hatte... sie musste das dann in monatlichen Raten abstottern, was sie jedoch bis zu ihrem Tod nicht geschafft hatte.

    Was folgt, wenn man als (bislang kurzzeitiger) Bürgergeld- Empfänger ein Erbe zugesprochen bekommt oder eine Ausgleichszahlung, deren "Fälligkeitstermin" vor der Beantragung des Bürgergeldes lag?

    Von einer Freundin, die langjährig Hartz IV bezog, weiß ich, dass sie Ihr komplettes Erbe an das Arbeitsamt abtreten musste (mit Ausnahme des Freibetrages von damals rund 10.000 €).

    Wenn aber der Erbfall der erstmaligen Beantragung von Bürgergeld lag, sieht das gegebenenfalls anders aus, oder?

    Also, wenn der Erbfall oder die Entschädigungszahlung terminlich vor der erstmaligen Beantragung von Bürgergeld lag, diese aber erst während des Bezugs von Bürgergeld ausgezahlt wird?

    Eine weitere Frage habe ich zu etwaigen Lottogewinnen, die während des Bürgergeldbezuges auftreten:

    Wird dann einfach der Bürgergeldbezug ausgesetzt, was wünschenswert wäre oder wird der Gewinn sozusagen annektiert vom Arbeitsamt?

    Es geht halt jetzt in der beginnenden kalten Jahreszeit um eine schnelle Klärung des Heizproblems.


    K. A., inwieweit ein Eilverfahren helfen würde und möglich ist...

    Ich habe diese Tage erstmal beantragt, dass man die Gaskosten für meinen mobilen Gasheizer in den Wintermonaten übernimmt, aber bei heutiger telefonischer Rückfrage war die Antwort relativ negierend.

    Auch kann ich vor einer Räumungsklage nicht hier ausziehen, laut ARGE...

    Ich stecke also völlig mittellos in diesem kalten Haus mit zugigen Fenstern und Schimmelpilz in allen Räumen fest und muss warten, bis die Räumungsklage hier eintrudelt...

    Und das sind keine sehr motivierenden Aussichten mit knapp 60 Jahren.

    Durch die langjährige Pflege meiner Tante bin ich nun zum Sozialfall geworden.

    Laut neueren Gesetzen steht mir durch die Nacherben eine Entschädigung in Höhe der Differenz zur Heimunterbringung meiner Tante zu, was 300000 € ausmachen würde.

    Diese müssen allerdings über einen Zivilprozess eingeklagt werden...

    Insgesamt eine diffizile Situation, in der man schon mal die "gute Laune" verlieren kann...

    Seit Beginn dieses Jahres beziehe ich erstmalig Bürgergeld, da ich 10 jahrelang meine Tante gepflegt hatte, die vergangenes Jahr im Sommer gestorben ist.

    Zu meiner Absicherung vermachte sie mir mit einem notariellen Testament das Haus, dass wir die vergangenen zehn Jahre gemeinsam bewohnten.

    Jedoch existiert auch noch ein 60 Jahre altes Berliner Testament und es kam zu einer Rechtsstreitigkeit, die mittlerweile an das Oberlandesgericht weitergeleitet wurde: ich wohne derzeit in einer rechtlich ungeklärten Situation auf 120 Quadratmeter Wohnfläche in dem Haus, dass ich eigentlich erben sollte.

    Ich hatte vor, vier freie Räume im Haus an Studenten der nahegelegenen Fachhochschule zu vermieten, was mir jedoch untersagt wurde vom Nachlassgericht, so dass ich notgedrungen zur Lebensunterhaltssicherung Bürgergeld beantragen musste.

    Nun werden aufgrund der ungeklärten Rechtsfrage weder die städtischen Kosten noch Kosten für eine Öltankfüllung übernommen.

    Ich erhalte 600 € insgesamt an Bezuschussung, davon Wasserkosten sowie einen Teil der Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung.


    Obwohl ich bei Antragstellung angab, dass ich mir vorsorglich einen mobilen Gasheizer gekauft hatte, um damit den einzigen Raum, den ich bewohne, zu beheizen.


    Meine Stromkosten betragen monatlich knapp 200 €, obwohl ich den einzig bewohnten Raum maximal auf 15-16° erwärme.

    Alle anderen Räume, wie die Diele, das Badezimmer oder die Küche fallen im Winter auf Temperaturen um den Gefrierpunkt, da das Haus extrem schlecht isoliert und alt ist.

    ARGE verweigert einen Umzug, was verständlich ist, da dadurch etwa die doppelten Kosten für mich anfallen - nur nach einer Räumungsklage würde ein Umzug genehmigt.

    Nun bin ich knappe 60 Jahre alt und friere bereits derzeit im Oktober bei Innenraumtemperaturen bis zu 10 oder 12 Grad.

    Vergangenes Jahr konnte ich in den Innenraumtemperaturen um den Gefrierpunkt herum messen; im bewohnten Raum fielen die Temperaturen trotz (tagsüber) Einsatz von Elektroheizgeräten nachts auch auf bis zu 5°.

    Auch fürchte ich um meine Gesundheit...

    Ich halte es für unzumutbar, dass ich, um *nur* eine Stromkostennachzahlung im März von 1000 € zu erreichen, indem ich mittels elektrischer Heizgeräte den bewohnten Raum maximal auf 14 bis 15 Grad beheize. Würde ich auf eine formidable Wunschtemperatur von 18° den einzig bewohnten Raum beheizen, so fiele die Stromkostennachzahlung mit rund 2000 € sicher doppelt so hoch aus.

    Welche Möglichkeiten gibt es für mich, den Winter lebendig zu überstehen?