Beiträge von Anton-65
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In der Berufstätigkeit meinem Arbeitgeber Termin des Beginns der Reha Kur angekündigt , 2 Tage später gekündigt .Bis unmittelbar vor Beginn der Kur gearbeitet ,die 1. Woche der Kur war noch Teil des Arbeitsverhältnisse . Danach für die Restdauer der Kur Übergangsgeld beantragt und bewilligt bekommen , andere Zuschüsse ALG1 o. Bürgergeld gab es nicht . Bürgergeld wurde erst im Folgemonat nach Beendigung der Reha Kur beantragt . Das Übergangsgeld wurde 3 Monate nach Kurende überwiesen . Jetzt bei " Erstattung von Leistungen bei abschließender Entscheidung des Leistungsanspruchs " wurde mir für den Monat der Auszahlung des Übergangsgeldes der RehaKur das Bürgergeld um diesen Betrag gekürzt und als zu berücksichtigendes Gesamteinkommen deklariert und ich zur Rückzahlung aufgefordert .
Nichts im Netz zu dieser Konstellation gefunden - daher hier die Frage ob das korrekt ist ?