Weil ihr so tut als hättet ihr nix miteinander zu tun und doch ein Paar seit.
Und dabei die Eheähnliche Gemeinschaft versucht mit einem Mietvertrag zu verschleiern. Und dieser Mietvertrag zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden soll. Und sie sich natürlich nur in der Einliegerwohnung aufhält.
Aber macht mal. Und macht euch schon mal mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch und Betrug vertraut. Sobald die Umschulung rum ist zieht sie dann innerhalb des Hauses um? Und du meinst das bekommt das JC nicht mit? Man kann Leistungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.
Tun wir nicht. Ich kann doch Partner UND Vermieter sein. Spricht doch nichts gegen.
Siehe das SGB II als die gesetzliche Grundlage für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes:
Dieses Gesetz unterscheidet nicht danach, ob Mieter und Vermieter verwandt sind oder nicht. Die Behörde, hier also der Kommunale Träger, ist verpflichtet, dem Mieter die tatsächlich entstehenden Aufwendungen für einen angemessenen Wohnraum zu zahlen, wobei es hierbei nicht darauf ankommt, ob zwischen Mieter und Vermieter ein verwandtschaftliches oder ein freundschaftliches oder ein geschäftliches Verhältnis besteht. Allein maßgeblich ist, ob die aufgewandten Zahlungen noch angemessen sind. -
Sie zieht nach der Umschulung um, weil sie sich ab dann die Mehrkosten auch leisten kann. Auch da spricht meines Wissens nichts gegen. Jetzt kann sie halt keinen Beitrag leisten. Mit Job nach der Umschulung dann schon und dann kann sie auch Anteile an den Hauskosten übernehmen. Hat nichts mit Betrug oder Missbrauch zutun.
Aber auch wenn die Umschulung vorbei ist, kann ich dir versichern dass ich die Wohnung wieder vermieten werde und wenn das dann jemand ist der Bürgergeld bezieht, zahlt das JC genau so meinen Abtrag ab
Auch wenn dich das sauer aufstoßen lässt, kannst du daran nichts ändern.
Bitte schreib doch in Zukunft lieber gar nichts, wenn du nur Frust ablassen möchtest. So verschwendest du nur meine und auch deine Zeit.
Liebe Grüße dennoch