Beiträge von HCL

    Hallo zusammen.

    Man ist doch berechtigt, zu einem Jobcenter-Termin eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen. Wenn nun jemand keine sozialen Kontakte hat und niemanden fragen kann, wo kann er eine Begleitperson finden, z. B. für die Region Hannover?
    Und was kann man machen, wenn man niemanden findet? Noch dazu wenn der Betreffende unter einer Angststörung leidet, für die vergangene Erfahrungen mit dem Jobcenter ursächlich sind und derjenige durch jede Kontaktaufnahme durch das Jobcenter getriggert wird und seit Kenntnis des Termins unter Angstzuständen und Magenbeschwerden leiden würde?

    Moin zusammen,

    bin gerade neu hier.

    Ich habe folgende Frage: Zum 1.1. ist wieder ein WBA fällig. Mir wurde vom JC ein Formular fü die VM mitgeschickt. Auf einem beiliegenden Hinweiszettel steht:

    "Wenn Sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt und Ihrem zuständigen Jobcenter eingereicht haben, brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen."

    Das ist bei mir der Fall, da ich sie bereits beim letzten WBA eingereicht habe. Allerdings weiss ich leider aus Erfahrung, dass man sehr schnell sehr viel falsch machen kann, wenn man nicht höllisch aufpasst. Darum stellt sich mir jetzt die Frage: Wenn ich die VM eigentlich nicht mehr einreichen müsste, warum wird sie mir dann mitgeschickt? Oder passiert das jetzt seit der Bürgergeldeinführung standardmäßig?

    Ich bin mir gerade sehr unsicher, und ich möchte es auch vermeiden, beim JC selbst nachzufragen. Das JC und ich...wir sind keine Freunde und werden es in diesem Leben auch nicht mehr werden, darum möchte ich die Kontakte aufs Allernötigste begrenzen.

    Kann mir dazu jemand etwas sagen?

    Danke schonmal im voraus...

    HCL