Beiträge von karlklar

    Hallo zusammen.

    Die Frage stelle ich, um jemandem in der Familie zu helfen, ich hoffe, das ist Ok!?

    Die Person sollte am 01.09. einen neuen Job annehmen, hatte aber eine Not OP. Der neue Arbeitgeber hatte Verständnis dafür und so konnte der Job am 01.10. beginnen (Jobcenter zahlte für den Monat weiter). Die Person machte aber den Fehler sich am 26.09. abzumelden und den neuen Job anzugeben. Vergessen wurde hierbei das Bürgergeld im Voraus gezahlt wird. Was nun folgt, ist sicherlich klar.

    Die Person rief also beim Jobcenter an und dort riet man, dass man sich beim Sozialamt melden sollte. Ich halte das für nicht richtig, zumindest für mein Verständnis da ich mich da auch eher nur Googletechnisch eingelesen habe.

    Ich habe jedoch geraten, einen Antrag an das Jobcenter zu stellen (Darlehen nach § 24 SGB II) mit einer genauen Betitelung des Betrages der benötigt wird (Miete, Strom, Nahrungsmittel). Die Person möchte keinen utopischen Betrag, muss ja zurückgezahlt werden.

    Die Frage ist, ob mein Rat so richtig war oder ob es anders sein müsste.

    Hallo zusammen.
    Ich leide seit langer Zeit unter einer Depression. Das Jobcenter hat mich dann zum Sozialpsychiatrischen Dienst geschickt. Dieser hat die Depression in zwei Gesprächen auch bestätigt.
    Es geht mir hierbei auch nur darum, dass das Jobcenter nun von mir verlangt, das ich den Sozialpsychiatrischen Dienst von der Schweigepflicht entbinde. Ich wurde eben per Telefeon dazu aufgefordert und man schickt mir dazu einen Antrag den ich einreichen soll. (Info: Bei der Arge gibt es Mitarbeiter, die mich nicht direkt kennen, aber mein Umfeld und den Rest der Familie (Man kennt sich über Ecken)).
    Ist das meine "Pflicht"?
    Welche Informationen fließen dann?