Der Strom für den Betrieb der Gastherme ist im Rahmen der Gewährung über einen Mehrbedarf abzubilden.
Die Abrechnung ist vollständig dem JC vorzulegen.
Bei dem Guthaben was du hast, oder erwartest, muss man ganz genau schauen wo das Guthaben herkommt. Ein Guthaben aus dem Gasverbrauch mindert dann deinen Unterkunftsbedarf (deine Warmmiete) im Monat nach der Auszahlung.
Ein Guthaben aus dem Haushaltsstrom gehört dir, denn den Haushaltsstrom hast du aus dem Regelbedarf heraus gezahlt.
Weitergehend kann man die Frage nicht beantworten.
Vielen dank, dann wollen wir das beste hoffen ![]()