ich werde voraussichtlich einen Beitrag von 19,4% vom Stipendium an der TK zahlen
Beiträge von Annaf
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Ok. Alles klar. Danke
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Ja, aber es handelt sich nicht um einen Jobvertrag, sondern um ein einmaliges Stipendium. Danach stehe ich wieder ohne Geld zum Leben da und bin daher bedürftig. Deswegen meine Frage!!
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Hey Lone, vielen Dank!
Natürlich beziehe ich keine Leistungen, wenn ich bereits meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Ich formuliere meine Frage lieber um: Weißt du, ob ich in dieser Zeit weiterhin Kundin beim Jobcenter bleibe?
Oder muss ich später erneut Bürgergeld beantragen?
Danke -
Hallo,
ich erhalte seit Mai das Bürgergeld und absolviere seit August eine Weiterbildung, die noch bis Mai dauert.
Ich werde ein wissenschaftliches Stipendium in Höhe von 4.000 € in drei Raten (3x 1330€) erhalten.
Meine Frage ist: Wie soll ich dies dem Jobcenter mitteilen? Darf ich das Bürgergeld behalten, wenn ich ein Stipendium in drei Raten erhalte? Darf ich weiterhin die Kurse der Weiterbildung, die vom Jobcenter bezahlt werden, besuchen?
Danke im Voraus
Liebe Grüße
Anna