Beiträge von Hexe26314

    Hallo zusammen , ich bin alleinerziehend mit Halbtagsjob .Beziehe Wohngeld und Kinderzuschlag .

    Habe alles daran gesetzt um aus dem Bürgergeldbezug rauszukommen .

    Nun bekam ich im November 23 die NK Abrechnung für den Zeitraum 2022.


    Habe auch im November direkt die Übernahme beantragt .

    Heute bekam ich die Ablehnung obwohl die Nachzahlung nur aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten auflief und nicht wegen übermässigem Verbrauch .

    Die Ablehnung wurde begründet , weil ich nicht im Leistingsbezug bin .


    Meines Wissens gilt bei NK Nachforderungen jedoch das Monatsprinzip .

    Liege ich damit richtig ?Kann man da irgendwo eine Gesetzgebung finden ?

    Ich finde zwar Texte aber ohne Paragraph.


    Danke schonmal im voraus für eure Antworten.