Hi,
alles klar. Danke für die Antwort.
Bei meiner Frage ging es, darum ob mein Einkommen und Gehalt angerechnet würden, obwohl wir noch nicht zusammenwohnen.
Dann sollte man den Artikel, den ich oben erwähnt habe, korrigieren:
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Was, wenn die Eheleute nach der Heirat noch nicht zusammenleben?
Wenn die Ehepartner nach der Heirat noch getrennte Haushalte führen, also noch nicht zusammenziehen, liegt noch keine Bedarfsgemeinschaft vor. Einkommen und Vermögen des Partners darf dem anderen nicht zugerechnet werden.
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