Beiträge von behalten_nicken_0l

    Hi,

    alles klar. Danke für die Antwort.

    Bei meiner Frage ging es, darum ob mein Einkommen und Gehalt angerechnet würden, obwohl wir noch nicht zusammenwohnen.


    Dann sollte man den Artikel, den ich oben erwähnt habe, korrigieren:

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    Was, wenn die Eheleute nach der Heirat noch nicht zusammenleben?

    Wenn die Ehepartner nach der Heirat noch getrennte Haushalte führen, also noch nicht zusammenziehen, liegt noch keine Bedarfsgemeinschaft vor. Einkommen und Vermögen des Partners darf dem anderen nicht zugerechnet werden.

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    Hallo,

    mein Anliegen ist eigentlich im Artikel https://www.buerger-geld.org/news/buergerge…eit-zu-beachten (Wie wirkt sich eine Hochzeit auf den Bürgergeld-Bezug aus?) schon beantwortet. Allerdings zweifle ich an der Richtigkeit des Artikels.

    Ausgangssituation: Ich bin alleinerziehend und berufstätig, sie hat zwei Kinder und bekommt Bürgergeld, wir wohnen nicht zusammen. Angenommen wir würden heiraten und noch nicht zusammenziehen (bei der angespannten Wohnungslage und Preisen würde es lange dauern bis wir was passendes finden würden). Würde sie durch die Heirat ihren Bürgergeld-Anspruch sofort verlieren (ich verdiene sehr gut, allerdings nicht so gut, dass ich zwei separate Haushalte finanzieren kann)? Oder erst nachdem wir zusammengezogen sind, wie es im Artikel beschrieben ist?