Beiträge von Tjonik

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage zum Thema Karenzzeit. Für das erste Jahr (12 Monate) gilt ja ein Freibetrag für das Vermögen von 40 000€ (alleinstehende Person).

    Diese 12 Monate enden nun bald, sowie der Zeitraum meiner Bewilligung (Ende Juli). Danach werde ich einen Monat (den August) nicht Bürgergeld beziehen und auch nicht berechtigt sein. Aber möglicherweise muss ich in dem Folgemonat (September) dann wieder neu Bürgergeld beantragen auf unbestimmte Zeit. Zählt für diesen Neuantrag ab September dann wieder die 40 000€ Grenze (immer nur Zeiträume am Stück betrachtet) oder gilt dann nur noch die 15 000€ Grenze (da die 12 Monate sozusagen pro Person addiert auf Lebenszeit gelten)?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich des Wiedereinzugs bei meinen Eltern und Bürgergeld.

    Momentan beziehe ich in einer Stadt Bürgergeld, ziehe aber bald zurück zu meinen Eltern in ein anderes Bundesland als Übergangslösung. Meine alte Wohnung kann ich nicht behalten, Auszug ist unumgänglich.

    Da ich ich über 25 Jahre bin, und ab Spätsommer einen Job anfange, wollte ich auch für die restlichen Monate weiterhin Bürgergeld erhalten.
    Nun stellt sich meine Frage, stelle ich einen neuen Antrag auf BG bei dem neu zuständigem Jobcenter oder einen Weiterbewilligungsantrag?

    Worauf muss ich achten um nicht als HG mit meinen Eltern eingestuft zu werden? Ab 25 Jahre fällt BG prinzipiell immer weg?

    Sollte ein Mietvertrag aufgelegt werden oder ist das nicht notwendig, vielleicht sogar nachteilig für meine Eltern (meine Eltern würden mich nicht unterstützen aber kostenlos wohnen lassen)?

    Erhalte ich die Kosten für die GKV zurückerstattet, sobald mein Antrag bewilligt wird?

    Gibt es für meinen Fall weitere spezielle Dinge auf die achten sollte, abgesehen von den üblichen BG Krams?

    Vielen Dank!