Beiträge von JRD

    Wenn ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, ja. Das hat mit BG nichts zu tun.

    Verstehe. Muss mein Vater dann auch Einkommensnachweise und Kontoauszüge oder sowas nachweisen?

    Die Bekanntgabe ist bei Zugang in deinem Postkasten erfolgt. Nach der Zeit vom Versenden bis zu dir hast du nicht gefragt.

    Naja der Postversand nimmt ja automatisch Zeit in Anspruch. Das kann man ja auch nicht so genau planen, bei uns kommt zB Freitags die Post nicht

    So, dass du den Termin wahrnehmen kannst. Wenn die Post um 10 Uhr zugestellt hat und der Termin um 14 Uhr ist, deine Anreisezeit die 4 Stunden nicht übersteigt, kann das durchaus korrekt sein.

    Gibt es da keine „Frist“ wann es als Bekanntgegeben gilt? Hatte diesen Abschnitt im Gesetzestext gefunden, wenn bei einer E-Mail/Postfachservice 3 Tage nach Versendung gilt und sowas ja direkt zugestellt wird, sollte es so eine Regelung nicht auch auf dem Postweg geben? Oder verstehe ich da was falsch?IMG_1439.jpeg

    Wenn ihr einen Haushalt bildet, ja. Anlage HG

    Auch wenn wir keine BG bilden, da ich Ü25 bin? Das JC soll auch keine Miete übernehmen, wohne ja mietfrei dort.

    Der Gesetzestext ist eigentlich einfach zu verstehen

    Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da meine Tochter (1 jahr) noch keinen Betreuungsplatz hat. Dementsprechend kann ich Maßnahmen ablehnen ohne Rechtsfolgen, richtig?

    Wie lange im Voraus muss das JobCenter einen Termin ankündigen?

    Ich habe gelesen, dass ich das Recht habe 1 Std. von meiner Meldeadresse entfernt zu sein, ohne eine Ortsabwesenheit melden zu müssen, solange ich Post empfangen kann.

    Ich wohne erstmal mietfrei bei meinem Vater. Muss ich ihn im Antrag auch angeben?

    Ach und muss ich telefonisch für das Jobcenter erreichbar sein?

    Hallo zusammen. Ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Aktuell leben mein Mann, meine 1 jährige Tochter und ich in der Türkei. Leider ist mein ALG1 Anspruch verfallen bzw. stehe ich aufgrund fehlender Kindsbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

    Nun ziehe ich mit meiner Tochter Anfang März zurück nach Deutschland, mein Mann wird bis zur Erteilung seines Visums weiterhin in der Türkei leben und dort weiterhin arbeiten.

    Wird sein Gehalt beim Bürgergeld dann als Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet? Wenn ja, wie? Es unterliegt ja täglichen Kursschwankungen. Oder wird ggf nur ein Unterhalt angerechnet?

    Und wie schnell bekommt man nach Antragsstellung einen Termin beim Jobcenter? Kann ich selbst einen Termin vor Antragstellung machen?