Beiträge von jabaal

    Hallo,

    hier ein kurzer Abriss zur Situation:

    • Meine Ex-Frau und ich haben 2 Kinder zusammen
    • Ich bezahle Unterhalt
    • Sie bezieht Bürgergeld
    • Sie bekommt das Kindergeld
    • Sie hat Kinderzuschlag beantragt
    • Sie hat auch Wohngeld beantragt
    • Sie bekommt ein drittes Kind von einem anderen Partner und wird vorraussichtlich in den nächsten 2 Jahren weiter Bürgergeld beziehen
    • Der neue Partner wird nicht fähig sein, ihr Unterhalt bezahlen zu können und wird auch (wenn überhaupt) wenig Betreuungszeit für das neue Kind übernehmen werden

    Ich möchte gerne mehr Betreuungszeit für unsere 2 Kinder übernehmen und habe auch schon öfter das Wechselmodell angeboten zum Testen und jetzt wollen wir das (vielleicht) auch ausprobieren. Insbesondere weil das nächste Kind für Sie im Anmarsch ist und ich dann mit großer Wahrscheinlichkeit sowieso mehr Zeit mit den Kindern verbringen darf (endlich!).
    Ob es nun das Wechselmodell in der Woche/Woche-Regelung oder in einer anderen Regelung (z.B. alle 4 Tage) wird - darüber diskutieren wir gerade.

    Jetzt kam gleichzeitig die Frage auf, wie es finanziell für Sie stehen wird, wenn wir offiziell ein Wechselmodell haben werden. Klar, ich selbst werde weitaus weniger (offiziell) abgeben müssen, aber natürlich werde ich dann gerne wieder mehr für die Kinder bezahlen (und auch endlich bezahlen können), wie z.B. Kleidung kaufen, Vereine finanzieren, usw.

    1. Hat das Auswirkungen auf ihren Bürgergeld-Bezug? Wenn ja, wie hoch ist die Minderung und warum?
    2. In diesem Zuge habe ich gesehen, dass die Kinder dann auch zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören? Oder sind sie das schon? Wie wird das dann berechnet?
    3. Wirkt sich das auf das Wohngeld aus, was sie bezieht?
    4. Was passiert mit dem Kinderzuschlag, den sie beantragt hat?

    Jetzt noch ein paar "Grauzonen"-Fragen dazu:
    Was ist, wenn die eigentliche Regelung nicht wirklich eingehalten wird und es faktisch schon ein Wechselmodell ist (auf das Jahr gerechnet)? Kann ich auch darauf "bestehen"?
    Wie schnell kann man das Wechselmodell dann wieder rückgängig machen, falls es nicht funktioniert? Müssen dann wieder gefühlt 100 Anträge gestellt werden, oder kann man einfach kurz vor dem "Ende" des ganzen Prozesses einen Rückzieher machen und es beim alten belassen? (z.B. wenn man sieht, dass das Modell nicht funktioniert oder dass die finanzielle Situation anschließend für meine Ex-Frau unhaltbar wäre...)

    Ich freue mich auf eure Antworten!