Beiträge von edy

    Hallo Turtle1972,

    Die Frage ist rein sachlicher Art.


    Auch Faktenchecker können irren. Mich interessiert ob beim Bürgergeld irgendwelche Mietzahlungen/Nebenkosten vom Regelbedarf bezahlt werden müssen ( ja, Stromkosten, die sind aber keine Nebenkosten) .


    edy

    Die Mietkosten (sowie Heizkosten) werden separat vom Bürgergeld berechnet und zusätzlich zum Regelbedarf anerkannt, wenn sie als angemessen gelten. Das bedeutet, dass die Mietkosten nicht in den 561 Euro für den Erwachsenen enthalten sind, sondern zusätzlich berücksichtigt werden.


    In einem Faktencheck bei N-TV heißt es:

    Nimmt man als Beispiel die von Weidel genannte vierköpfige Familie, kommt man auf folgende Rechnung: Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und über 13 Jahren, egal ob ukrainischer Herkunft oder nicht, und einer Miete von 1100 Euro warm (800 Euro kalt) hat Anspruch auf insgesamt etwa 3054 Euro Bürgergeld. Von diesem Betrag gehen die Kosten für Miete und Heizung wieder ab


    edy

    Hallo Turtle,

    Mieter hat sich von seine Frau getrennt, beide wohnen nun auf dem gleichen Grundstück in verschiedenen Wohnungen.

    Dem Mieter ist es nicht zumutbar noch einen Monat bei seiner Frau zu wohnen ( sie dreht gesundheilich am Rad, hat ihn der Wohnung verwiesen.

    Gut möglich dass beide in einem Jahr wieder zusammen ziehen. Ja, klingt komisch, der Verdacht des "Tricksen" kommt hoch, ist es aber nicht.

    edy