Beiträge von Ostfrees

    Moin und erstmal vielen Dank! Zu deiner Frage: Nein, das soll tatsächlich kein Witz sein. Es geht hier um eine Pflege-Situation, die eher belastend als lustig ist, und in meiner Frage auch um zeitliche Aspekt – nicht um finanzielle. Wir möchten uns an die Gesetzeslage halten und daher die Frage.

    Was meinst du mit "diese maximale Arbeitszeit"? Was hat der Arbeitgeber seines Minijobs damit zu tun?

    Ist es nicht so, dass man als Bürgergeld-Empfänger maximal 15 Stunden die Woche nebentätig arbeiten darf, da man ansonsten seinen Anspruch verliert? Mit dem erwähnten Minijob (10 Stunden die Woche) und zusätzlich der Pflege (ebenfalls 10 Stunden die Woche) wären es in Summe aller Tätigkeiten ja 20 Stunden die Woche. Oder zählt die Pflege-Tätigkeit nicht nicht mit rein in diese Rechnung?

    Klär mich gerne auf, wenn ich hier grundsätzlich auf dem falschen Dampfer bin.

    Moin,

    wir planen derzeit, meinen Vater als Pflegeperson für meine Großmutter (seine Schwiegermutter) im Rahmen des Pflegegrades 2 einzusetzen. Dass das Pflegegeld generell nicht als Nebeneinkommen im Rahmen des Bürgergeldes angerechnet wird, ist uns bekannt.

    Nun übt mein Vater aber bereits einen Minijob mit 10 Arbeitsstunden die Woche aus. Generell gilt ja für Nebentätigkeiten eine maximal erlaubte Arbeitszeit von 15 Stunden die Woche. Wir müssen der Krankenkasse aber einen wöchentlichen Pflegeaufwand von 10 Stunden auf zwei Tage verteilt melden. Mit dem Minijob wären das also in Summe 20 Stunden die Woche.

    Frage: Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet? Oder wird es das nicht, weil es in dem Sinne ja keine Nebentätigkeit ist?

    Danke für im Voraus!

    Munter,

    de Ostfrees