Naja, je nachdem, welche Vermögenswerte früher angegeben waren und wie hoch die Einzahlung dann war, stellt sich eben die Frage, ob hier Bar- oder sonstiges -vermögen vorhanden war, das damals nicht angegeben wurde oder ob eventuell (auch vorher, im laufenden Bezug) schon Einkommen in bar erzielt wurde.
Daran schließt sich dann die Frage an, ob noch Barvermögen vorhanden ist und / oder immer noch Einnahmen erzielt werden.
Insoweit sehe ich hier schon einen Grund, nachzufragen.
Danke, damit kann ich wenigstens mehr anfangen.
Es geht hier nur um 120€. Das war Technik die ich zu Geld gemacht habe, damit wie gesagt meine Fixkosten bezahlt sind und es keine Mahnungen hagelt.
Mir geht es nur um die Frage, ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man das verlangt, obwohl zu dem Zeitpunkt kein Leistungsbezug bestand.