Beiträge von kunsta

    Hallo!

    Ich hab im November einen WB-Antrag für ab Nov. gestellt, der im Dez. bewilligt wurde. Zusätzlich sollten Kontoauszüge von 1.9.bis 8.12., ausgefülltes VM und NK-Abrechnung etc. vorgelegt werden. Wegen Jahreswechsel hat es sich etwas verzögert und ich bekam Mitte Januar eine Erinnerung die Belege vorzulegen. Die habe ich dann im Februar hingeschickt.

    Allerdings bekam ich Mitte/Ende Februar erneut ein Schreiben mit vorläufiger Einstellung der Zahlungen. Weil ich angeblich nicht mehr unter meiner Adresse wohnhaft sei, da ich mich nicht auf die Schreiben reagiert hätte.

    Ich habe dann geschrieben, dass ich immer noch in derselben Wohnung bin und die Unterlagen längst eingeschickt habe. Darauf erhielt ich ein Schreiben, dass die Zahlungen eingestellt bleiben, bis ich mitgewirkt habe und die Belege vorlege (Die hatten schon früher mal Beleg von mir nicht bzw. erst später auffinden können).

    Frage: 1. Müssen die die Zahlung nicht sofort wieder aufnehmen, da der Grund für die Zahlungseinstellung –Nicht mehr dort wohnhaft zu sein- ja falsch war, nicht gegeben ist?

    Die nicht Mitwirkung ist ja wenn, ein anderes Thema und damit wurde die Zahlungseinstellung ja nicht begründet.

    2. Muss man nicht die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antrag, also Aug.-Okt. vorlegen und nicht Sep-bis Mitte Dez.?

    Danke.

    Etwas anderes gilt nur wenn die Miete unangemessen ist und zuvor abgesenkt wurde und du einen Teil der Miete selbst zahlen musstest.

    Hallo, d.h. wenn JC deshalb nur einen Teil der Miete zahlt, kann man NK-Guthaben behalten, sofern die nicht über den Anteil hinausgehen, den das JC nicht zahlt?