Ich gehe mal davon aus, dass Du im Haushalt Deiner Eltern lebst. Falls ja: Das Jobcenter darf Deine Eltern auffordern, diese sind rechtlich verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, Falls sie nicht antworten, steht eine Geldbuße im Raum. Letzteres sollte auch in dem Schreiben stehen, dass Deine Eltern bekommen haben.
Ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, prüft und entscheidet das Jobcenter. Dazu muss es die maßgeblichen Tatsachen bei den Beteiligten ermitteln.
Deine eigene - rechtlich immerhin ja völlig unqualifizierte - Meinung ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, ist deshalb ebenso wie die Meinung Deiner Eltern nicht die relevante. Im Internet kursiert eine Menge Quatsch zum Thema "Bedarfsgemeinschaft" und "Haushaltsgemeinschaft".