Beiträge von Schorsch

    Rein praktisch betrachtet ist es so, wie man es Dir beim Jobcenter gesagt hat: Ihr müsst die Unterlagen bringen und wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen, Dann berechnet das Jobcenter damit, ob Du bzw Ihr einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter habt.

    Um aber Mißverständnisse zu vermeiden:

    Da Du noch nicht 25 bist und noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, bildet Ihr sozialrechtlich im Regelfall eine "Bedarfsgemeinschaft".

    Sozialrecht ist nicht Unterhaltsrecht. Das bedeutet, dass für den Anspruch auf Bürgergeld andere rechtliche Regeln gelten und anders gerechnet wird.

    Der wichtigste Unterschied: Das Einkommen und Vermögen Deiner Eltern zählt mit. Bedeutet, dass Du vsl. keinen Anspruch hast, falls Deine Eltern - sozialrechtlich gerechnet - genug Einkommen oder Vermögen haben, um Dich mit zu versorgen.

    Bei der Berechnung des Anspruchs auf Bürgergeld sind die Schulden Deiner Eltern im Regelfall rechtlich nicht beachtlich. Da es um Existenzsicherung (also das Existenzminimum) geht, ist das verfügbare Geld erst einmal für den Lebensunterhalt zu verwenden und nur, wenn dann noch etwas übrig bleibt, können Schulden getilgt werden. Ausnahme: Falls es ein Kredit für die Wohnung bzw. das Haus sein sollte, in dem ihr wohnt, können die monatlichen Zinsen (nicht die Tilgung des Darlehens selbst) als Unterkunftskosten in der Berechnung berücksichtigt werden.

    Wenn es ein regulärer Ausbildungsvertrag ist ist, ist die Ausbildungsvergütung nach Paragraf 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum letzten Werktag des Monats zu zahlen, d.h. die April-Vergütung wäre am 30.04.2024 fällig - und ist somit nach Paragraf 11 Abs. 2 SGB II im April anzurechnen.

    Das ist leider rechtlich nicht richtig.

    Im SGB II gilt das Zuflussprinzip. Es kommt gemäß § 11 Absatz 2 SGB II dementsprechend nicht auf die Fälligkeit der Ausbildungsvergütung, sondern auf die tatsächliche Auszahlung an. Laut Sachverhalt soll das Geld zum 01. Mai kommen. Falls das tatsächlich so geschehen sollte (aufgrund des Feiertags nicht wahrscheinlich) zöhlt das Geld als Einkommen im Mai. Ist es hingegen noch im April auf dem Konto zählt es als Aprileinkommen

    Zahlt der Arbeitgeber rechtswidrig nicht rechtzeitig, kann sich das Jobcenter theoretisch an den Arbeitgeber wenden. In der Praxis wird das allerdings nur sehr selten gemacht. Für § 11 Absatz 2 SGB II ist allerdings allein entscheidend, wann das Geld wirklich zufließt.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du im Haushalt Deiner Eltern lebst. Falls ja: Das Jobcenter darf Deine Eltern auffordern, diese sind rechtlich verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, Falls sie nicht antworten, steht eine Geldbuße im Raum. Letzteres sollte auch in dem Schreiben stehen, dass Deine Eltern bekommen haben.

    Ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, prüft und entscheidet das Jobcenter. Dazu muss es die maßgeblichen Tatsachen bei den Beteiligten ermitteln.

    Deine eigene - rechtlich immerhin ja völlig unqualifizierte - Meinung ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, ist deshalb ebenso wie die Meinung Deiner Eltern nicht die relevante. Im Internet kursiert eine Menge Quatsch zum Thema "Bedarfsgemeinschaft" und "Haushaltsgemeinschaft".