Vielen Dank für die schnellen Antworten
Beste Grüße
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Beste Grüße
das BG ist für beide nur Übergang - wir werden dann schon arbeiten wollen und wohl auch können...
Hi, danke für deine Antwort - das schon (Ausländerbehörde...), die Dokumente dafür haben wir auch - mir ging es bei den Fragen eher um das BG...
Hallo liebe Leute,
werde Ende des Jahres nach D zurückkehren ( viele Gründe...), mit meiner nicht-EU Ehefrau (mit apostillierter Eheurkunde).
Ich habe natürlich schon recherchiert, dennoch bleiben mir ein paar Fragen - vielleicht könnt ihr mir bitte weiterhelfen:
a) Ich war die ganzen Jahre im Ausland auch in D gemeldet - hat das einen Einfluss auf den BG-Anspruch?
b) Habe ich gleich BG-Anspruch bei der Rückkehr (Antrag)? ( ohne Job, ohne weitere Einkünfte, etc.) - oder auch 3 Monate Wartezeit , wie meine Frau?
c) Meine Ehefrau hat nach 3 Monaten Anspruch auf BG, wenn die Aufenthaltserlaubnis /Visum die Arbeitserlaubnis beinhaltet und sie noch keine Arbeit hat?
d) ... und ist der BG-Anspruch für sie nur bei Aufenthaltserlaubnis möglich?
e) Dokumente/ Nachweise, etc - was wird in meinem/unserem Fall von JC verlangt werden? Pass/Mietvertrag/Aufenthalterlaubnis, u.a.?
Mit Dank und lieben Gruss
Hallo Birgit, natuerlich nicht - ich kenne mich halt nicht so gut aus wie das mit Auslaendern in D laeuft
Übrigens, zur Info - gerade herausgefunden - EU Aufenthaltskarte ( für 5 Jahre) - für nicht EU Familienangehörige ( auch Ehepartner):
ok, gut, ich werde das mal - soweit es geht - bei der Ausländerbehörde recherchieren ( und ggf. nochmal hier beim dt. Konsulat)
Eure Antworten sind in jedem Fall nützlich und hilfreich, zumal wir in diesem Jahr nach D kommen, und deswegen soviel wie es geht recherchieren und vorbereiten wollen.
Das Visum muss auch aus dem Ausland beantragt werden, nach meinen Info´s...
Was meinst da dazu? von mir:
"...
Eigentlich, nach meinem sicherlich unvollständigen Verständnis, sollte meine Frau gleich Anspruch haben, da sie ja noch nicht arbeiten werden kann . Ggf. melde ich sie an meinem Wohnsitz an - wenn das hilft?
Oder was denkt ihr?..."
Vielen Dank für die vielen Anworten und Anregungen, Schorsch und LoneRanger.
Also , wir sind noch in Kolumbien ( das Land wird doch viel zu schwierig und hat wenig Chancen auf Besserung...) und haben noch kein Visum für sie beantragt. Es soll dann als Ehefrau beantragt werden. Dazu sagt das hiesige , deutsche, Konsulat, sie bräuchte dazu auch Deutsch mit A1 Prüfung ...
Die Apostille (Überbeglaubigung) ist intern. anerkannt, wenn sie nach der Haager Vereinbarung von 1961 verfasst und gestempelt ist - gilt für alle öffentl. Dokumente
Wir haben in Berlin angefragt ( Hinweis auf der Website Standesamt allg.) :
....Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass die überbeglaubigte Heiratsurkunde im deutschen Rechtsbereich ausreichend sein dürfte. Die tatsächliche Entscheidung obliegt hierbei der jeweils befassten Stelle...
Und dann das Standesamt meines , gemeldeten , Wohnortes sagte u.a.:
...
die Rechtmäßigkeit/Wirksamkeit einer Auslandseheschließung prüft jede damit befasste Behörde in eigener Zuständigkeit; das Standesamt nur im Rahmen von Beurkundungsverfahren.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachregistrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt besteht nicht.
Auf Antrag kann Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt Ihres Wohnortes gemäß § 34 Personenstandsgesetz (PStG) nachregistriert werden.
...
Soweit so gut, ... also JC auf alle Fälle und zumindest bei der Ausländerbehörde anfragen oder sich melden , denke ich ( um ggf. Problemen vorzubeugen), richtig?
@ Schorsch: "... Aber auch mit einem Ehegattenvisum besteht ein Anspruch auf Bürgergeld, sobald die ersten drei Monate in Dt. abgelaufen sind...": Wie kommst du auf die 3 Monate?
LoneRanger: was bedeutet TE? ( sry, kenn ich nicht...)
Eigentlich, nach meinem sicherlich unvollständigen Verständnis, sollte meine Frau gleich Anspruch haben, da sie ja noch nicht arbeiten werden kann . Ggf. melde ich sie an meinem Wohnsitz an - wenn das hilft?
Oder was denkt ihr?
Vielen Dank Schorsch für die schnelle Antwort....
Weiss jemand bitte, ob meine - nicht aus EU - ausl. Ehefrau auch Anspruch auf BG hat? Wir leben zusammen in D und können die ausl. Eheurkunde (apostilliert) vorlegen.
Sie lernt noch Deutsch, es reicht aber noch nicht zum Arbeiten. Werden in diesem Fall bestimmt Anträge/ Nachweise etc. erforderlich sein? vielen Dank