Beiträge von ChristianH

    Eure Antworten sind in jedem Fall nützlich und hilfreich, zumal wir in diesem Jahr nach D kommen, und deswegen soviel wie es geht recherchieren und vorbereiten wollen.

    Das Visum muss auch aus dem Ausland beantragt werden, nach meinen Info´s...


    Was meinst da dazu? von mir:


    "...

    Eigentlich, nach meinem sicherlich unvollständigen Verständnis, sollte meine Frau gleich Anspruch haben, da sie ja noch nicht arbeiten werden kann . Ggf. melde ich sie an meinem Wohnsitz an - wenn das hilft?

    Oder was denkt ihr?..."

    Vielen Dank für die vielen Anworten und Anregungen, Schorsch und LoneRanger.


    Also , wir sind noch in Kolumbien ( das Land wird doch viel zu schwierig und hat wenig Chancen auf Besserung...) und haben noch kein Visum für sie beantragt. Es soll dann als Ehefrau beantragt werden. Dazu sagt das hiesige , deutsche, Konsulat, sie bräuchte dazu auch Deutsch mit A1 Prüfung ...


    Die Apostille (Überbeglaubigung) ist intern. anerkannt, wenn sie nach der Haager Vereinbarung von 1961 verfasst und gestempelt ist - gilt für alle öffentl. Dokumente


    Wir haben in Berlin angefragt ( Hinweis auf der Website Standesamt allg.) :

    ....Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass die überbeglaubigte Heiratsurkunde im deutschen Rechtsbereich ausreichend sein dürfte. Die tatsächliche Entscheidung obliegt hierbei der jeweils befassten Stelle...


    Und dann das Standesamt meines , gemeldeten , Wohnortes sagte u.a.:

    ...

    die Rechtmäßigkeit/Wirksamkeit einer Auslandseheschließung prüft jede damit befasste Behörde in eigener Zuständigkeit; das Standesamt nur im Rahmen von Beurkundungsverfahren.

    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachregistrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt besteht nicht.

    Auf Antrag kann Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt Ihres Wohnortes gemäß § 34 Personenstandsgesetz (PStG) nachregistriert werden.

    ...


    Soweit so gut, ... also JC auf alle Fälle und zumindest bei der Ausländerbehörde anfragen oder sich melden , denke ich ( um ggf. Problemen vorzubeugen), richtig?


    @ Schorsch: "... Aber auch mit einem Ehegattenvisum besteht ein Anspruch auf Bürgergeld, sobald die ersten drei Monate in Dt. abgelaufen sind...": Wie kommst du auf die 3 Monate?


    LoneRanger: was bedeutet TE? ( sry, kenn ich nicht...)


    Eigentlich, nach meinem sicherlich unvollständigen Verständnis, sollte meine Frau gleich Anspruch haben, da sie ja noch nicht arbeiten werden kann . Ggf. melde ich sie an meinem Wohnsitz an - wenn das hilft?

    Oder was denkt ihr?

    Weiss jemand bitte, ob meine - nicht aus EU - ausl. Ehefrau auch Anspruch auf BG hat? Wir leben zusammen in D und können die ausl. Eheurkunde (apostilliert) vorlegen.

    Sie lernt noch Deutsch, es reicht aber noch nicht zum Arbeiten. Werden in diesem Fall bestimmt Anträge/ Nachweise etc. erforderlich sein? vielen Dank