Beiträge von Thomas321

    Mittlerweile konnte ich folgenden Flayer finden:

    https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-kooperationsplan_ba044371.pdf

    Auf Nachfrage an meine SB kann dazu keine Information im Vorfeld.

    Irgendwie sehr merkwürdig.

    Ich überschätze keine Wichtigkeit eines KO-Plans. Die Frage ist in wie fern man dem JC noch Glauben schenken kann und fraglich auch warum die SB meinen Businessplan damals sehen wollte, wenn man auch andersweitig z.B. das Einstigsgeld (weil man es damals benötigt hätte) beantragen kann. Wie sich dadurch etwas in die Länge zieht musste ich leider auch erfahren.

    Diesen Beitrag hier führe ich nicht mehr fort.

    Man wird schlussendliuch Sehen. Danke für die Unterhaltung!

    Bisher gab es hier hilfreiche und weniger hilfreiche Antworten.

    Mir ist bewusst, dass man unendlich viele Bewerbungen innerhalb des BWZ verschicken kann. Es geht mir darum, ob die SB im KO-Plan das Schreiben von Bewerbungen bis nach dem BWZ eintragen dürfte. Sprich BWZ läuft z.B. noch 3 Monate und sie würde dies für 6 Monate eintragen (?). Durch Bewerbungen würde ich ein Entgegenkommen zum Kurs u.Ä. aufzeigen, wenn dies auch nicht zwingend über den KO-Plan aufzunehmen werden muss. Fraglich nur ob meine SB das überhaupt erkennen würde (?).


    Die Selbstständigkeit befindet sich bei mir im Aufbau, da ich das Produkt mit einer Firma erstelle und zur Fertigstellung leider eine nichtverschuldete Verzögerung eigetreten ist, um schlussendlich am Markt auftreten zu können. Also sieht die Vorschau zur Fertigstellung des Produkts nun wieder vielversprechend aus. Meine SB ist bereits darüber informiert. Dazu folgende Fragen:


    Könnte ein "Schlichtungsverfahren" dazu beitragen meine guten Aussichten positiv zu beurteilen und Mitsprache beim Ziel der zu verfolgenden Selbstständigkeit ausüben? Oder steht es nur dafür ein, dass die Ziele der SB zu Abschluss kommen?

    Der Vorredner hat an der Sache und an Lösungsansätzen vorbei geredet. Es geht immer noch um den Kooperationsplan innerhalb der Selbstständigkeit sowie die Möglichkeiten die durch ein Schlichtungsverfahren erzielt werden können, um schlussendlich die Zeit sinnvoller bis zum Auftritt am Markt nutzen zu können. Ebenso geht es nicht um das Beantragen von Einstiegsgeld, da ein Finanzierungsmodell bereits gefunden wurde und dies auch laut Businessplan für die Anfangszeit berechnet / eingeplant wurde.

    Vielleicht gibt es noch zu verwendende Informationen.

    Grüße.

    Hallo noch einmal,

    ich verwechsel das Jobcenter nicht mit der Bank in Bezug auf eine Förderung. Ich kann zwischen den Arten wohl unterscheiden. Der Existengründungszuschuss und / oder das Einstiegsgeld kann auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts per Businessplan (inkl. Finanzteil) beantragt werden. Und hierbei stellt sich die Frage, ob sich der Sache durch die "Fachkundige stelle des JC" richtig angenommen wurde.

    Zitat: ... schnellstmöglichst ... weil du es selbstständig nicht kannst ..."

    Entspricht aber nicht den Aussagen des JC bezüglich Zeit dafür eingeräumt zu bekommen mit falscher Beurteilung eines schlüssigen Businessplans. Schade, dass das JC keine Fehler einbesteht und ich keine Möglichkeit habe ein Zertifikat o.Ä. für mein Businessplan einholen kann/konnte.

    Zitat: "Ob du einen Businessplan hast, ob der gut ist, ob jemand Tragfähigkeit bescheinigt: das ist alles völlige Nebensache. Es ist auch vollkommen egal, ob da was richtig beurteilt wurde oder nicht."

    Das sehe ich anders, den wen dem so sei, dann hätten sie sich diese Zeit sparen können.

    Kommen wir mal zum Wesentlichen, da ich die Finanzierung ohne Bank-Kedit hinbekommen habe, das JC diese Umsetzung kennt und der Vertragsgegenstand durch die Programmierfirma (nach Verzug zur Abgabe) weiter erarbeitet wird (inkl. Vorschau auf die Fertigstellung des Gegenstands).

    Stellenangebote kann mir das JC gerne zusenden. Diese kann ich auch nachweislich ausführen. Aber einen Kooperationsplan muss ich vorerst nicht eingehen, wenn ich damit nicht einverstanden bin. Die nachfolgende Reihenfolge zum Schriftverkehr (begründet) kennt das JC und muss sich daran halten, bevor die 1. Sanktion eintritt. Zuvor wäre auch auf das mögliche "Schlichtungsverfahren" hinzuweisen.

    Im Grunde betrifft meine Fragestellung den aktuellen zuvereinbarenden Kooperationsplan und nicht die "Stellenangebote" oder das selbstständige Bewerben. Davon war bisher keine rede im letzten persönlichen Gespräch. Ok. "Widerspruchstelle" habe ich mir notiert! Danke für den Tipp.

    Meine Entscheidung ist vorerst gefallen und ich gehe keinen Kooperationsplan beim nächsten Termin ein. Denn die zugesendeten "Formulierung zur Ausgangslage" (kein Koop.-Plan, wie eigentlich angekündigt) habe ich einiges zu beanstanden, usw. Anschließend warte ich die schriftliche Reaktion ab.

    Erst einmal Danke für die Antwort.

    Meiner Erfahrung nach kann man sich der angestrebten Selbstständigkeit nur widmen, wenn der "Businessplan (inkl. Finanzteil)" nicht abgelehnt wird. Ich bin der Meinung dass der Verweis seitens des JC auf § 16c SGB II (3) nicht ausreichend ist. Besonders in Bezug auf die Beurteilung der Tragfähigkeit.

    Ich zweifele sehr stark daran, ob mein JC in der Lage gewesen ist die "Selbstständige Tätigkeit" als Tragfähig zu beurteilen. Das JC kann einiges behaupten. Nur hat es der Antragsteller schwer das Gegenteil darzulegen.

    Dazu kann die "Fachkundige Stelle" des JC überhaupt nicht in alle Business-Vorhaben eingearbeitet sein. Dazu fehlt fachkundiges Wissen. Vieleicht kann der Finanzteil auf richtiges Aufsetzen und korrekt errechnete Zahlen beurteilt werden, aber genau diese Fehler wurden seitens der Sachbearbeiterin nicht erkannt und sie hat den B-Plan zum Antrag bei der Bank (zwecks Kredit-Antrag) durchgewunken.

    Anschließend hatte ich meiner Sachbearbeiterin erzählt, warum ich bei Banken kein Kredit erzielen konnte. Und auf Fehler meines 1. Beraters hingewiesen. Schlussendlich habe ich den Finanzteil in einfacher und verständlicher Form mittels Tipps privater fachkundiger Leute überarbeitet. Man kann sich Vorstellen, dass das JC ihre Fehler (auch zeitraubender Natur) nicht eingestehen möchte und ein erneuter Antrag mit Begründing meinerseits, keinen Erfolg mit sich ziehen würde.

    Ich habe mittlerweile eine Möglichkeit zur Finanzierung meines Vorhabens gefunden und werde die Vergangenheit ruhen lassen. Zu überlegen ist, ob ich das Einstiegsgeld doch noch beantragen werde, wenn die Fertigstellung des Vertragsgegenstands terminlich feststeht. Zur Zeit bin ich diesen am Heranführen mit der Programmierfirma, da wir die letzten fertigzustellenden Punkte ausarbeiten und planen.

    Weiteres zu den Antworten:

    - Nein, ich habe nicht gesagt, dass ich Stellenangebote ablehnen möchte.

    - Schlussendlich geht es um den Kooperationsplan und meiner positiven Aussicht mit der Programmierfirma.

    - Und darum, wie mit Antragstellern umgegangen wird und man nicht weiß wo man sich in solchen Situationen hinwenden kann.

    Der zugesende Kooperationsplan entspricht einer "Formulierung der Ausgqangslage" und weißt Teilweise Hinweise zu den Zielen auf. Unter anderem wird Folgendes aufgeführt:

    Die Tätigkeit wird deshalb bis zu einem Einkommensnachweis gemäß Ausübung einer deutlichen Teilzeittätigkeit zu Mindestlohn in der Arbeitsförderung des Jobcenters nicht berücksichtigt.


    Anmerkung:

    Daraufhin hatte ich die SB angesprochen, ob dies ausreichend sei. Und sie hatte dies im Gespräch abgelehnt.

    Meiner Recherche ergab:

    „Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob oder 450-Euro-Job, ist nach §2 TzBfg immer eine Teilzeit.“

    Würde dies dazu zählen?

    Dazu gibt es den Vorfall, dass ich bereits vor ca. 1 Jahr Widerspruch gegen eine EGV schriftlich und termingerecht eingelegt habe. Im Dez. 2023 wurde mir sogar im Beisein meines Beistands gesagt, dass diese von anderer Stelle im JC noch beantwortet würde. Bis heute warte ich auf eine Antwort diesbezüglich.

    Man fragt sich, ob im JC alles mit rechten Dingen zu geht und überhaupt der Wille besteht die Antragsteller in die Selbstständigkeit zu verhelfen, wenn ein tragfähiges und schlüssiges Konzept vorliegt.

    Hallo zusammen,

    Vorab-Information:

    Vor ein paar Jahren habe ich beim JC einen Businessplan (inkl. Finanzteil) zwecks Antrag auf Einstiegsgeld eingereicht. Dieser wurde abgelehnt. Mein gesamter Plan wurde durch das JC zwecks "Kredit-Antrag bei einer Bank" für gut empfunden. Das JC erkannte also nicht, dass mein Plan durch einen zuvor beauftragten Berater falsch und viel zu komplex berechnet wurde. Hierbei stellt sich die Frage, wie sich das JC überhaupt "Businesspläne usw." und die Zielsetzungen der Antragstellen vornehmen? In Beratung weiterer vertrauenswürdiger Fachleute hatte ich den Finanzteil in einfacherer Form überarbeitet und mein Vorhaben diesbezüglich prüfen lassen.

    Schlussendlch habe ich eine Möglichkeit zur Finanzierung meines Vorhabens erreichen können. Anschließend einen Vertrag (inkl. Pflichtenheft zur Umsetzung) mit einer Programmierfirma zur Realisierung eingegangen. Seit vor der Pandemie befinde ich mich im Projekt-aufbau zu mein Vorhaben. Leider befindet sich die Firma bis heute im Verzug zur Fertigstellung. Den vertraglich vereinbarten Abgabetermin hat die Firma nicht eingehalten.

    Da ich die Hinhaltetaktiken der Programmierfrma nicht mehr akzeptieren konnte hatte ich einen Anwalt eingeschaltet und erzielt, dass die Firma mit mir den Rest bis zur Fertigstellung des Vertragsgegenstands (inkl. Punkte des Pflichtenhefts) erarbeitet.

    Nun hatte ich einen Termin beim JC zur gemeinschaftlichen Erarbeitung eines Kooperationsplans (in Bezug zum Bürgergeld) erhalten. Bei diesem Termin hatte ich erzählt, dass ich durch meinen Anwalt erzielen konnte, dass die Programmierfirma den Vertragsgegenstand fertigstellen wird und bereits die Organisation zum Erzielen des Projekt-Vorhabens mit mir fortführt. Meiner Einschätzung nach hat die Programmierfirma noch 30-40 Prozent bis zur Fertigstellung zu erarbeiten.

    Das JC hatte beim Termin (zum Kooperationsplan) die Fertigstellung des Vertragsgegenstands (meines Projekts) innerhalb von 2 Monaten eingeschätzt. Dies habe ich nicht bestätigt.

    Nun wollte die Sachbearbeiterin im JC (für Selbstständige) einen Kooperationsplan mit mir vereinbaren und hatte hierzu ihre Möglichkeiten dargestellt. Darunter zählt ein wöchentlicher freiwilliger Kurs, bei dem das Ziel besteht, dass man bei den Bemühungen zum Auffinden einer sozialversicherten Arbeit unterstützt würde. Während des Ausfüllens des Kooperationsplans (Sachberaterin an ihrem Computer) habe ich ihr erzählt, dass ich nicht einverstanden bin, was sie lautstark dort eintragen wolle und ich hier keinen Kooperationsplan eingehen werde, den ich nicht ausgibig geprüft habe und zeit habe einen Gegenvorschlag zu erstellen. Außerdem entsprechen einige Punkte nicht der Wahrheit, die sie aufführen wollte.

    Schlussendlich hat sie mir gesagt, dass ich gehen solle. Da ich nicht bereit wäre einen Kooperationsplan einzugehen. Was wieder nicht der Richtigkeit entspricht. Ich habe lediglich auf das ordentliche Erstellen und Prüfen meinerseits bestanden. Ich gehe davon aus, dass sie nicht wollte, dass ich den Kooperationsplan einer Dritten Person zeigen und Rat einholen kann.

    Nun habe ich ihre Fassung (auf Grundlage ihrer Gesprächsnotizen) des Kooperationsplans per E-Mail zugesendet bekommen. Der Inhalt (Text) zum Kooperationsplan wurde direkt in die E-Mail eingeschrieben und angekündigt, dass ich einen sehr zeitnahen persönlichen Termin erhalten würde um diesen einzugehen. Sollte ich diesen nicht in den nächsten Tagen eingehen, dann würde sie diesen als gescheitert ansehen.

    Zusatz-Info:

    Im letzten persönlichen Gespräch hatte ich ihr angeboten, dass ich gerne Bewerbungen, bis zum Ende meines Bewilligungszeitraums, schreiben könne (Zuvor hatte sie meinen Lebenslauf als ausreichend angesehen!). Was sie jedoch abgelehnt hatte.

    Ich habe den Eindruck, dass das JC überhaupt kein Interesse hat betroffenen Personen in die Selbstständigkeit (trotz aussagekräftigen Businessplan) zu verhelfen. Mit dem Eingangstext habe ich Euch erklärt, wie lange sich die Planung zur Selbstständigkeit hinziehen kann, wenn man auf unverschuldete Hindernisse stößt. Konnte leider bisher keine Informationen bezüglich Kooperationsplan und Aufbau der geplanten Selbstständigkeit im Netz finden.

    Fragen:

    Würde es Sinn machen den Kooperationsplan (Text) nach meinen Vorstellungen anzupassen und ein "Schlichtungsverfahren" (Hinzuziehen einer dritten Person) zu beantragen?

    Wäre es sinnvoll beim "Schlichtungsverfahren" meine Vergangenheit in Bezug der geplanten Selbstständigkeit und meinen guten Aussichten auf Fertigstellung des Projekt-Vorhabens darzustellen?

    Was würde ein erneuter Antrag auf Einstiegsgeld oder das Fortführen der Selbstständigkeit ohne Einstiegsgeld bewirken?

    Auf welche Rechtstexte könnte ich verweisen, so dass ggf. nur das Schreiben von Bewerbungen in Betracht kommt?

    Gibt es weiterführende Tipps?

    Grüße, Thomas