Beiträge von Marina

    Hallo zusammen,


    eine Bekannte von mir hat einen Änderungsbescheid erhalten. Wir haben diesen zusammen angeschaut und uns ist etwas aufgefallen. In der Tabelle "zu berücksichtigendes monatliches Einkommen" in der Spalte meiner Bekannten steht 219€ Kindergeld. Das verwirrt uns. Für ihre drei Kinder bekommt sie natürlich jeweils 250€ Kindergeld und das ist auch in den jeweiligen Spalten korrekt aufgeführt.


    Auch der Gesamtbetrag des Kindergeldes stimmt nicht. Es müssten bei drei Kindern eigentlich 750€ sein - bei ihr sind es aber insgesamt 969€.


    Wir haben selbst schon recherchiert, aber leider ohne Erfolg. Gibt es eine Regelung/Gesetz welches ich nicht kenne?


    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

    Ihr Sohn (22 Jahre alt) hat letztes Jahr im Juli seine schulische Ausbildung beendet und im August dann gleich angefangen zu arbeiten. Das wurde dem Jobcenter mitgeteilt mit dem Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Kontoauszügen. Das Jobcenter hat das dann natürlich angerechnet und ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld für ihn nicht mehr angerechnet, weil er nicht mehr Kindergeldberechtigt war seit dem Schulabschluss.

    Leider hat meine Freundin der Familienkasse erst dieses Jahr im Januar Bescheid gegeben und die Unterlagen des Schulabschlusses bei der Familienkasse eingereicht. Daher hat sie bis Januar das Kindergeld weiterhin für ihn bekommen... Nun muss sie das Geld natürlich an die Familienkasse zurückbezahlen.

    Hallo zusammen,


    ich frage für eine Freundin. Sie hat für ihren Sohn fälschlicherweise länger Kindergeld bekommen als sie bekommen sollte. Die Familienkasse hat sich mit dem Rückerstattungsanspruch bei ihr gemeldet und sie wird es selbstverständlich zurückbezahlen - das ist schon alles geklärt und auch rechtens. Nun hat sich aber auch das Jobcenter bei ihr gemeldet. Auch hier soll sie die gleiche Summe zurückbezahlen, da das Kindergeld ihres Sohnes als Einkommen angerechnet wurde.


    Da wurden wir beide dann stutzig. Sie muss doch nicht das Kindergeld doppelt zurückbezahlen oder?


    Sie hat Kontakt mit der Sachbearbeiterin des Jobcenters aufgenommen. Diese meinte zuerst, dass sie von der Rückforderung der Familienkasse nichts wusste und sie es natürlich nicht doppelt zurückbezahlen muss. Dann hat sie sich aber einen Tag später wieder gemeldet und meinte, dass sie mit einer Kollegin gesprochen hat und diese meinte,

    "dass Einkommen zum Zeitpunkt des Zuflusses angerechnet werden muss. Auch wenn die Leistungen im Nachgang zurückgefordert werden."


    Nun weiß meine Freundin nicht weiter. Ist das so korrekt? Muss sie das Kindergeld doppelt zurückbezahlen? Wir können uns das einfach nicht vorstellen. Wenn meine Freundin das Kindergeld zurückbezahlt, ist es doch auch gar kein Einkommen mehr? Wir sind beide verwirrt und würden gerne wissen, ob die Aussage von der Sachbearbeiterin des Jobcenters richtig ist.


    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.