Ich glaube am Ende sind wir uns alle einig und wir Diskutieren lediglich noch über die Definiton des Begriffs "Einzelfall".
Beiträge von Teewurst
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Aufgrund meiner Tätigkeit ist es mir bekannt. Der Gesetzeslaut ist da allerdngs eindeutig und lässt meinen Beschäftigten da auch keinerlei Ermessen.
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Am betsen selbst Mieten und dann mit den Eltern einen eigenen Mietvertrag machen, müsste allerdings vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden
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Aber leider kein Einzelfall in der Realität!
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Insofern wir von einem gewöhnlichen Mietvertrag ausgehen, dann werden die 3.000 i Euro in der Regel ebenfalls übernommen.
"Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt;"
Insofern die 3000 Euro tatsächlich anfallen, werden diese auch übernommen
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In der Kranezzeit wird die Miete im Regelfall unabhängig von der Höhe übernommen.