Beiträge von Wurm838

    ??? Wo auch immer du das gelesen hast. Es geht um Schenkungsrückforderung. Da gelten 10 Jahre.

    Ansonsten sollte der Betroffene tatsächlich in sich gehen. Wenn die Frau ausreichend für 2 Personen verdient, dann ist das doch gut. Bei Trennung müsste sie Unterhalt zahlen und das JC prüft das auf Herz und Nieren, notfalls wird das Familiengericht eingeschaltet. Wenn ihm die sozialen Kontakte fehlen, sollte er in Betracht ziehen, einen Nebenjob (Regale füllen etc.) aufzunehmen. Oder einen Freiwilligendienst. Das würde vielleicht auch helfen, dann konkret beruflich wieder Fuß zu fassen, denn da kann man dann seine Fühler in Richtung Arbeitgeber ausstrecken.

    Ihr habt echt nur blöde Ideen haha

    Mein Tip: die Einstellung mal überdenken.

    Man benötigt keine Sozialhilfe, will aber so unbedingt Leistungen, dass man sogar das Vermögen verschenken und die Frau verlassen würde, um Sozialhilfe beziehen zu können.

    Wenn man sich arm schenkt, hat man einen Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten, der vorrangig geltend zu machen ist.

    Ich habe nur nach Hilfe gefragt, die Einstellung werde ich nicht überdenken.
    Das Haus verkaufen und davon leben ist nämlich KEINE Option.

    Habe eben gelesen das der Rückforderungsanspruch nach 3 Jahren verjährt, stimmt das?

    Also nach 3 Jahren kann dann keiner mehr einen Rückgang fordern?

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
    Person A ist 55 Jahre alt und verheiratet.
    Jahrelang gut verdient und nie Arbeitslos gewesen.

    -> Nun seit 2 Jahren fast arbeitslos und das Arbeitslosengeld wird nicht mehr bezahlt.

    Selbst nach 300 Bewerbungen in den 2 Jahren kam es nie zu einer Neuanstellung.

    Bürgergeld ist glaube ich nicht möglich, da die Ehefrau über dem Freibetrag verdient. Außerdem wohnt Person A in einem Eigentums-Haus welches auch der Ehefrau gehört.

    Langsam ist die Verzweifelung groß!

    Bitte, gibt es irgendwelche Möglichkeiten finanzielle Unterstützung vom Staat zu bekommen?

    Was wäre wenn Person A das Haus auf seinen Sohn überschreibt und sich von seiner Frau trennt? Dann wäre doch die Frau nicht mehr Zuständig und ohne Haus würde es dann auch Unterstützung geben oder?

    Ich bitte um Hilfe, welche Möglichkeiten es gibt.
    Person A war auch bereits in einer Reha-Klinik (schon vor 3 oder 4 Jahren) - und ist in Therapie wegen Depressionen -> kann man hierdurch evtl. Unterstützung bekommen?

    Ich bin über jeden Tipp dankbar, ich bin am Ende!