??? Wo auch immer du das gelesen hast. Es geht um Schenkungsrückforderung. Da gelten 10 Jahre.
Ansonsten sollte der Betroffene tatsächlich in sich gehen. Wenn die Frau ausreichend für 2 Personen verdient, dann ist das doch gut. Bei Trennung müsste sie Unterhalt zahlen und das JC prüft das auf Herz und Nieren, notfalls wird das Familiengericht eingeschaltet. Wenn ihm die sozialen Kontakte fehlen, sollte er in Betracht ziehen, einen Nebenjob (Regale füllen etc.) aufzunehmen. Oder einen Freiwilligendienst. Das würde vielleicht auch helfen, dann konkret beruflich wieder Fuß zu fassen, denn da kann man dann seine Fühler in Richtung Arbeitgeber ausstrecken.
Ihr habt echt nur blöde Ideen haha