Der Fall ist aktuell noch nicht konkret es könnte ja sein das bis Ü25 sich die Gesundheit meiner Tochter verbessert. Es wurde ein Gutachten vom Jobcenter durchgeführt in dem steht das eine Vermittlung unter 3 Stunden besteht bis zu 6 Monate mit Pflegestufe 2 und Stundenaufwand von 6 Stunden. Dieses Gutachten ist im Januar ausgelaufen und ein neues wurde veranlasst der Termin musste aber aufgrund Erkältung abgesagt werden.
Anhand dem Telefonat vom Dienst wurde erfragt ob es überhaupt Sinn machen würde ein neues zu erstellen weil eine Besserung gäbe es ja nicht somit läge ein gleiches Gutachten vor.
Diese wollte das mit dem JobCenter abklären hier wurde dann kein neuer Termin angesetz sondern an das Fallmanagment weiter gegeben, ein Gutachten vom Pflegegrad ist ebenfalls neu erstellt worden. Die Punkte haben sich erhöht auch die Pflegestunden auf 12 laut dem Fallmanagment ziehen wir das ganze noch bis 11.2024. In diesem Monat hat meine Tochter einen Termin beim Psyschater da sie erst 18 Jahre wird und die Behandlung erst ab 18 erfolgt die Kinderklinik selbst ist bis nächstes Jahr ausgebucht ist. Wir und der Vermittler gehen davon aus das sich die Gesundheitslage durch Medikamente verbessert. Sollte dem nicht so sein wird ein neues Gutachten beauftragt das ebenfalls dann unter 3 Stunden jedoch nun über 6 Monate beinhaltet somit eine Ausgliederung.
Nur Leistungsfähige können Bürgergeld beziehen oder welche mit einem Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft leben welche es sind. In meinem Fall ist dies so bin nur aufgrund §10 freigestellt somit bekommt meine Tochter weiterhin Bürgergeld und das JobCenter hollt sich das über Umwege wieder beim Sozialamt zurück. Es ist ja auch alles soweit OK hoffe doch sehr das sich meine Tochter wieder stabilisiert und der Fall Ü25 nicht eintrifft. Aber ich konnte das irgendwie nicht glauben warum eine Partnerin zur Bedarfsgemeinschaft zählt aber eine Tochter Ü25 nicht obwohl diese doch sehr nahe zu einem steht. Bei der Sachlage Ü25 würde die Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsfähigen nicht mehr zutreffen und der Bezug von Grundsicherung müsste erfolgen.
Abert wie gesagt selbst betrifft es mich ja nicht konnte das aber irgendwie nicht verstehen.