also, würde es gehen, wenn man alle Prüfungen abgelegt hat? (Aber noch immatrikuliert ist)
Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....