Beiträge von MA.30


    also, würde es gehen, wenn man alle Prüfungen abgelegt hat? (Aber noch immatrikuliert ist)


    Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....

    Ich habe zwei Studienabschlüsse erlangt und stehe kurz vor einem vielversprechenden Job. Momentan suche ich lediglich nach Ratschlägen, wie ich die nächsten Monate überbrücken kann. Trotz meiner Ausbildung als Ausländer, die für viele ein Traum ist, habe ich meine Ausbildung selbst durch Minijobs finanziert. Ich dachte, ein Forum sei der richtige Ort, um hilfreiche Unterstützung zu finden. Leider habe ich stattdessen nur negative Kommentare erhalten. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sind Qualitäten, die offensichtlich nicht jedem gegeben sind.

    Hallo,

    Ich bin aktuell mit meinem Studium fertig und würde gerne Bürgergeld beantragen.

    Immatrikuliert bin ich bis zum Ende SS24 (1.10.24) allerdings habe ich bereits meine letzte Prüfung abgelegt und mit dem Studium fertig.

    Kann ich trotz der Immatrikulation, aufgrund des Zeugnisses Bürgergeld beantragen? Oder muss ich mich exmatrikulieren lassen?

    Bafög bekomme ich nicht.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Hallo,

    Habe gerade dasselbe Problem. Bin zwar nicht berechtigt für Bafög, aber mit meinem Studium fertig bin und noch bis zum Ende des Studiums immatrikuliert.

    Was ist bei euch rausgekommen? Muss man zwingend exmatrikuliert sein, damit man Bürgergeld bekommt oder hat es bei oder auch mit der Immatrikulation geklappt? LG