Das ist blanke Theorie. Die 100% Sanktionen müssen sofort aufgehoben werden, wenn die Stelle nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu müsste im Prinzip jeden Tag der Arbeitgeber angerufen werden und befragt, ob es die Stelle noch gibt und er den Leistungsempfänger noch einstellen würde, wenn der endlich dazu bereit ist. Das ist lächerlich.
Ja ok , ich kenne mich da leider nicht so gut aus. Aber im fall der fälle wie würde es sich verhalten , dürfte man das Geld aus der Tätigkeit behalten,oder wird das mit der KdU verrechnet.