Guten Morgen,
ja das hätte ich besser erklären sollen, das kommt nämlich so rüber. Aber nein so ist es nicht. Die Ausgangssituation ist so, dass die Familie oder in dem Fall die Mutter mit Kind(18 Jahre alt) jeweils 1 Zimmer gemietet hat in dieser WG, die anderen beiden Zimmer eine andere Familie mit 3 Personen, die sich aber kennen und natürlich damit einverstanden sind. So haben die Personen den jeweiligen Bereich für sich komplett alleine und die angegebenen Gemeinschaftsräume für alle zusammen. In einer Notunterkunft der Kommune wäre es nur 1 Bett in einem Zimmer pro Person, also viel weniger Raum und keine Privatsphäre. Da verstehe ich dann die Definition als Gemeinschaftsunterkunft und die Begrenzung auf die Mietobergrenze. Hier muss man aber sehen, dass die Kosten von der Wohnung gedeckt werden müssen, deswegen die etwas erhöhte Miete, die aber keinen Wucher darstellt. Im Endeffekt wird sogar weniger bezahlt, bei einer Gemeinschaftsunterkunft hätte der volljährige Sohn eine Unterkunftsbescheinigung erhalten und die Mutter, also doppelte Miete. Hier gibt es einen Mietvertrag zusammen für beide Personen zusammen, aber halt für 2 Zimmer, statt nur das eine Bett.
Ich wollte nur einmal konkret mit dieser Begründung nachfragen, ob das eine bekannte Begründung ist, da es ja einfach keine Gemeinschaftsunterkunft ist.
Einen Widerspruch für eine Familie habe ich bis jetzt nur gebraucht, da die Unterkunftskosten komplett vergessen wurden, da wurde auch sofort der Bescheid aufgehoben und nachgezahlt. Diese "Ablehnung" hatte ich aber noch nicht, manchmal wurden noch Erklärungen nachgefordert oder Wohnungsgrundriss mit Nennung wo die jeweilige Familie wohnt und das wurde teilweise von dem Außendienst überprüft, was auch nachvollziehbar ist.