edit: Streitwert sind die 9000€. Es gibt viele Ungereimtheiten in dieser ganzen Erbschaftsgeschichte. Letzten Endes verlange ich nur, den mir zustehenden Pflichtanteil des Erbes, für mehr, ist mir diese Thematik einfach zu schade...
Beiträge von Annamita
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Hey hey

Um die Situation aufzuklären: meine Mutter kommt aus Polen und lebte dort auch noch, weshalb ich mir dann einen polnischen Anwalt zur Hilfe genommen habe (in Polen). Über die Preisgestaltung eines Anwaltes in Polen kann ich leider nicht viel sagen, außer, dass es scheinbar relativ teuer war / ist. -
"Normalerweise trägt der "Verlierer" die Anwaltskosten des Anderen?"
Sollte das Ganze vor Gericht gehen, wird es wohl so sein. Ich versuche es natürlich erst einmal außergerichtlich einzufordern, sollte sich die Gegenpartei dennoch weigern, dann wird es gerichtlich eingeklagt."Wenn die 2000 € weg sind, dann unterhalten wir uns nur noch über 1000 € über dem Vermögensfreibetrag."
Das ist ja völlig in Ordnung. Ärgerlich wäre es eben gewesen, wenn die 2000€ immer noch zum Vermögen zählen würden.
Alles klar, dann bin ich erstmal mit Infos versorgt, besten Dank noch einmal an dieser Stelle

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Danke für deine Antwort

"Was ist mit den 2.000,00 Euro Anwaltskosten? Hast du die vorgelegt und bekommst du sie zurück?"Ich habe diese jetzt erst einmal mit dem Anteil der ersten Auszahlung bezahlt. Da ich mich leider bei diesem Thema nicht wirklich gut auskenne, habe ich bisher nichts dergleichen unternommen. Was ich zu diesem Thema gelesen habe ist, dass ich einen Antrag beim Amtsgericht für Beratungshilfe stellen kann.
Ob ich bei einem selbst bezahlten Anwalt jedoch die Kosten zurück erstattet bekomme, dazu konnte ich bisher nichts finden.
Auch hier noch einmal, danke für deine / eure schnellen und hilfreichen Antworten

Schönen Tag wünsche ich !
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Danke für die schnelle Antwort!
Meine Tochter lebt aber, hätte ich vielleicht etwas deutlicher schreiben sollen, alleine und nicht mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft.
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich Erbschaft (Vermögenszuwachs) und Schonvermögen (15.000€).
Da ich von meiner verstorbenen Mutter einmalig 9000€ geerbt habe und in einem zweiten Teil (musste anwaltlich eingefordert werden, da die Haupterbin sich weigert, mir meinen Pflichtanteil weiterzugeben) noch einmal 9000€ erhalte ist meine Frage, ob ich die Summe an meine Tochter weitergeben kann, ohne dass das Jobcenter die überschüssigen 3.000€ auf meine Leistung anrechnet.
Wohlgemerkt sind mir aktuell Anwaltskosten in höhe von 2000€ entstanden, welche ich aus der ersten Erbsumme erhalten habe, wann ich den zweiten Teil erhalte, ist fraglich.
Ich weiß, es handelt sich für die meisten nicht um viel Geld, würde meiner Tochter aber dennoch enorm helfen (Tochter lebt nicht mit mir zusammen, sondern in einer eigenen Wohnung, sollte ich vielleicht erwähnen).
Vielen Dank schon einmal vorab für die Hilfe.
Liebe Grüße
Anna