Beiträge von Miokie

    Nach fast einem Jahr Trennung zieht meine Frau im Oktober zu mir und der Tochter zurück. Wir haben uns auf den Oktober geeinigt da wir fast ein Jahr nicht gesehen haben und die Tochter 17 so erst einmal über Besuchen wieder warm werden kann. Ein weiterer Grund ist das meine Frau mit dem Freund ebenfalls Bürgergeld bezogen hat bzw. bezieht und ich wegen der Pflege gegenüber der Tochter. So müsste die Frau 50% der Miete zurück zahlen und ich 1/3 was beim besten Willen nicht zu bewerkstelligen ist. Die Hotline meinte die 50% könnte man beim Vermieter holen und mit dem 1/3 decken aber was für ein Vermieter macht so etwas.

    Habe meiner Frau heute aufgrund anderem Bundesland ein D Ticket gekauft so das sie den Monat immer zu uns rüber kann um Zeit mit der Tochter zu verbringen. Nein ein Besuch bei der Mutter ist nicht möglich durch die Soziale Phobie. Würde es jetzt so handhaben das ich Online eine Änderung einreiche mit dem Einzug zum 01.10 sowie dem Vermerk das meine Frau die Tochter ab und an besucht, so das der Einzug nicht gleich von 0 auf 100 ist. Ist es möglich das ich durch den Besuch der Mutter nächsten Monat eine Rückzahlung Alleinerziehend leisten muss und ist eine Abmeldung von ihr auf dem JobCenter erforderlich ?

    Bin mir nicht sicher ob der Freund das durchführt die BG läuft auf ihn nicht das meine Frau ärger bekommt.

    Ich habe mich heute bei der Kindergeldkasse beraten lassen, da die Tochter bei mir lebt unterschreibe ich alleine den Antrag. Der Antrag kann schon vor dem 18 Lebensjahr gestellt werden da dieser befristet ist auf November hätte ich noch Zeit. In der Regel wird mir 6 Wochen vor Ende ein Schreiben zugestellt mit einem neuen Kindergeldantrag ab da kann ich dann aktiv werden.

    Da ich den Antrag vor dem 18 Lebensjahr stellen kann und somit ein Lückenloser Übergang möglich ist informiere ich das JobCenter erst bei meiner Weiterbewilligung oder der Kindergeldantrag abgelehnt wird. Nach Sichtung vom ALG II Bescheid wird das Kindergeld bis Auflauf Dezember 2024 angerechnet hier wäre eine Meldung dann unnötig. Beim Weiterbewilligungsantrag lege ich dann den neuen Kindergeldbescheid bei so das für die nächste Laufzeit erneut als Einkommen gesetzt wird.

    Genau das habe ich auch in Erfahrung gebracht das bei Behinderung das Kindergeld über 25 Jahre gezahlt wird hier werde ich morgen aktiv und stelle Antrag auf GdB online. Danke für die Informationen wünsche euch einen schönen Abend.

    Ich beziehe aktuell mit meiner Tochter Bürgergeld aufgrund dem Pflegegrad 2 der Tochter bin ich freigestellt laut Gutachten beträgt die Pflegezeit täglich 12 Stunden. Sie wurde von der Schulpflicht befreit ein Gutachten durch das JobCenter wurde erstellt Vermittlung unter drei Stunden was aber Anfang 2024 abgelaufen ist. Sind so verblieben das derzeit kein neues erstellt wird und einem Fallmanager zugeteilt wurde hier finden monatliche Gespräch statt. Ein neues Gutachten wird vorerst nicht erstellt sondern im System hinterlegt das die Tochter der Meinung ist eine Besserung zu erzielen. Wenn bis Ende des Jahres keine Verbesserung in Sicht ist kommt laut Aussage vom Mitarbeiter die Grundsicherung in diesem Fall aber weitere Auszahlung durch das Bürgergeld da unter 25 Jahre und Mitglied einer Leistungsfähigen Person.

    Soweit ein kurzer Überblick kommen wir jetzt zum Anliegen selbst das Kindergeld dies ist befristet bis November 2024. Bin Alleinerziehend benötigte aber die Unterschrift meiner noch Frau wegen dem gemeinsamen Sorgerecht das war eine Herausforderung. Von daher müsste ich wissen in wie weit ich schon jetzt aktiv werden muss und eventuell eine Mitteilung an das JobCenter gebe das vorläufig bei Auslauf dies nicht mehr angerechnet wird.

    Benötige ich die Unterschrift der Frau für Kindergeld ab 18 ?

    Kann ich den Antrag schon jetzt online stellen oder erst mit dem erreichen des 18 Lebensjahr ?

    Ist überhaupt in diesem Fall der Antrag auf Kindergeld möglich ?

    Sollte ich das JobCenter informieren so das Kindergeld am November erst einmal nicht angerechnet wird ?

    Befristet auf November 2024 bedeutet dies das ich zum 12.09 letztmalig erhalte oder 12.10 ?


    Kindergeldberechtigung habe ich gelesen das dies bis 21 Jahre geht wenn die Tochter arbeitssuchend gemeldet ist, was sie ja aktuell noch ist nur aufgrund der Erkrankung derzeit nur jeden Monat zum Gespräch erscheinen muss.

    Vielleicht könnte mir jemand die Fragen beantworten so das ich sehe wie ich aktiv werden muss danke.