Beiträge von tombow

    Hallo Schorsch,

    in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen? Ach, was für ein Hin und Her in dem Wissen, dass es eh nicht förderbar ist.

    Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.

    Naja, weil die Krankenkasse eventuell dem Jobcenter die Einschreibung mitteilt ( jedenfalls war das jetzt so mein Gedanke, warum ich vorsichtshalber was vorlegen sollte)... ansonsten wäre es ja vollkommen meine Privatsache.Sollte es da aber keinerlei Abgleich geben, dann vermute ich würde es viele Inkognito Studenten in bafögfähigen Studiengängen geben, die einfach Bürgergeld weiter beziehen.

    danke für die Antwort, aber wird es denn von der Krankenkasse überhaupt übermittelt und in dem Fall nicht auch die Hochschule/Studiengang?

    Ich werde mir sicherheitshalber eine Bescheinigung über den Umfang ausstellen lassen und vorlegen bevor ich nachher automatisch irgendwelche Streichungen bekomme.

    das Studium ist nicht bafögfähig, da es sich um ein Fernstudium, welches für berufstätige konzipiert wurde, handelt.Laut meiner Nachfrage bei diversen Stellen (Studentenwerk...) ist ein derartiges Teilzeitstudium immer neben dem Bezug von Bürgergeld möglich.

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    muss ich dem Jobcenter melden,dass ich ein Studium in Teilzeit (verhindert keine Arbeitsaufnahme) aufgenommen habe?

    Meine Bedenken sind, dass die Krankenkasse meine Immatrikulation meldet und man automatisch von einem Vollzeitstudium ausgeht (welches natürlich nicht durch Bürgergeld finanziert werden kann) und mir in der Folge die Leistungen entzogen werden. Oder erfolgt dort generell kein Datenabgleich und solange man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ist alles ok?

    Ich bedanke mich für eure Antworten