Hallo Schorsch,
in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen? Ach, was für ein Hin und Her in dem Wissen, dass es eh nicht förderbar ist.
Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.