Beiträge von michael99

    Hallo,

    hab ne Frage. Erhalte jetzt zum ersten mal Bürgergeld. Ich wollte fragen wie das ist mit weiterbildungskurse, die man mit einem Bildungsgutschein finanzieren kann. Bezahlt das Jobcenter dies dann auch oder muss man jetzt solche Kurse mit dem erhaltenen Bürgergeld irgendwie selber finanzieren? Ich dachte an einem SAP-Kurs, der 5.000€ kostet.

    Davor hätte dies ja die Arbeitsagentur für arbeit gemacht, aber meine Betreuerin meinte sobald mein Bürgergeldantrag bewilligt ist sollte ich mich bei ihr melden, damit sie mich bei ihr abmeldet und sich nicht mehr um mich kümmern muss.

    Das ist definitiv falsch. Da bereits mehrere Beiträge unangenehm aufgefallen sind, bitte ich nunmehr um Zurückhaltung!

    Wo isr das falsch? Mann kann doch nicht sozialhilfe beziehen, wenn man noch immatrikulierter Student ist.

    Und du scheinst als admin und was auch immer du bist auch nicht alles zu wissen. In nem anderen beitrag meinst du ich könnte kein bildungsgutschein erhalten, wenn ich kein bürgergeld mehr will. Doch kann ich, indem ich bei der agentur für Arbeit weiter als arbeitssuchend gemeldet bin ohne Alg 2 oder 3 zu bekommen.

    Wohnst du bei deinen Eltern und zahlst keine Miete? Dann spart man ja automatisch Geld. KV wird ja auch übernommen. Dann haste ja kaum "Kosten". Höchstens für Handy, Klamotten und Hobby maximal in Summe 200€/monat.

    Von dem gesparten Geld auf meinem Konto was aktuell 5000€ sind. Und ich hab bislang 2 Monate Bürgergeld bekommen was ca. 550€ waren.

    Ziehe dann wieder bei meinen Eltern bis ich ne Festanstellung habe, wodurch Miet- und Essenskosten entfallen. Aber für den Fall, dass die Arbeitslosigkeit noch länger dauert und ich kein Erspartes mehr habe, könnte ich es dann wieder beantragen oder wird es dann direkt abgelehnt?

    Ne du kannst Bürgergeld erst beantragen wenn du exmatrikuliert bist. Spielt keine Rolle, dass du paar Monate vorher schon deinen Abschluss hast.

    Bis dahin bewirb dich schnell, so dass du es nicht brauchst und in der Zwischenzeit kannste doch wieder bei deinen Eltern einziehen, falls das möglich sein sollte. Wenn du noch immatrikuliert bist, biste noch in der studentischen Krankenversicherung die nur 120€/monat kostet, es sei denn du bist Ü30.

    Ich glaub die verstehen dich alle falsch hier und Birgit und co. nur weil du mit deinen 60 Jahren nie eine Uni von innen gesehen hast, brauchst du nicht abwertend zu den Studenten zu sein.

    An Jordan: du bildest eigentlich mit Ü25 deine eigene BG, weshalb eigentlich nur dein Vermögen und Einkommen ausschlaggebend ist. Eventuell, hat die Sachbearbeiterin irgendwie gepennt oder nicht richtig geguckt oder du hast es im Formular falsch angegeben. Schreib oder ruf sie an und sag ihr dass einfach nochmal und bei Fragen, frag sie/ihn.

    Hallo,

    wollte fragen, dass wenn man Bürgergeld beantragt und bekommt man es einfach nach sagen wir 3 Monaten beenden kann ohne dass man das erhaltene Geld zurückzahlen muss?

    Geht nämlich darum, dass ich keine Lust auf das Jobcenter habe und ihre "Hilfe" für unnötig und nutzlos halte. Also kann ich einfach nach 3 Monaten sagen, dass ich kein Bürgergeld mehr haben will und auch keine Unterstützung mehr von denen? Oder werden die dann das gesamte Geld zurückverlangen inkl. Krankenkassenbeiträge. Das beenden soll ja formal einfach möglich sein, anscheinend auch ohne Grund.

    Und wie ist dass dann später, sagen wir, wenn ich es nach einem halben oder ganzen Jahr wieder beantragen will, ist dies dann nicht mehr möglich?